Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Reiseblogger Wolfgang Wurzer: Entdecken Sie ein grünes Erding

Immobilien
März 28, 2024

Stefan Gaetano Ala und das Konzept der APOLONIA Gruppe: Einblicke in erfolgreiches Unternehmertum

IT, NewMedia, Software
März 28, 2024

Passwortlose Zukunft: Realität oder Utopie?

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Veranstaltungstipp 21. April: Weilburger Frühlingsmarkt mit Autoschau und verkaufsoffenen Sonntag

Immobilien
März 28, 2024

Hotel Investments AG pachtet Stadthotels in Deutschland, Österreich und Schweiz

Allgemein
März 28, 2024

Digital PR: White Hat Linkbuilding mit BuzzLinks

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

PM: Frühling an der Ostsee – die Oster-Arrangements im ATLANTIC Grand Hotel Travemünde

Logistik, Transport
März 28, 2024

KRAUSE auf der BUS2BUS in Berlin

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Fremdkapital: Eine historische Perspektive – wer bezahlte die Eroberung der Welt, von Stefan Elsterman

Politik, Recht, Gesellschaft
März 28, 2024

Eigene Altersvorsorge auf einen Blick

Medien, Kommunikation
März 28, 2024

Beratung bei Digitalisierung und digitaler Markterschließung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Unternehmensberatung Kraus & Partner ist ISO-zertifiziert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Betriebliche Krankenversicherung – Maßgeschneiderter Schutz für das Handwerk

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Tait Communications bringt FREQUENTIS LifeX nach Nordamerika

Ärzte aufgepasst: Keine Umsatzsteuer bei Leasingwagen-Rückgabe

Beim Dienstwagen müssen Ärzte in steuerlicher Hinsicht einiges beachten. Nicht nur Entfernungspauschale und Fahrtenbuch sind ein wichtiges Thema, sondern auch umsatzsteuerliche Regelungen können zum Problem werden.

Ärzte aufgepasst: Keine Umsatzsteuer bei Leasingwagen-Rückgabe

StB Marion Thomssen

Bei ihren Dienstwagen müssen Ärzte in steuerlicher Hinsicht einiges beachten. Nicht nur Entfernungspauschale und Fahrtenbuch sind ein wichtiges Thema, sondern auch umsatzsteuerliche Regelungen können zum Problem werden. Immerhin hat der Bundesfinanzhof jetzt in Bezug auf Leasingfahrzeuge Klarheit geschaffen.

Die meisten Ärzte, die ein dienstliches Leasingfahrzeug haben, werden mit dem Problem schon einmal konfrontiert gewesen sein: Bei der Rückgabe des Fahrzeugs werden Schäden festgestellt, für die ein Ausgleich für den Minderwert zu zahlen ist. „Bislang war es aber höchst streitig, ob auf diesen Minderwertausgleich Umsatzsteuer anfällt oder nicht“, weiß StB Marion Thomssen. In einem aktuell vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall (Az. XI R 6/11) wies ein Leasingfahrzeug bei Rückgabe unter anderem Lackschäden, eine fehlende Funktion der Lenkhilfe sowie eine Beschädigung des Panzerrohres auf. Der Leasingnehmer leistete deshalb einen Minderwertausgleich an das Autohaus.

Minderwertausgleich als Schadensersatz?

Streitig war nun, ob der Betrag der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Das Finanzamt behandelte den sog. Minderwertausgleich als eine leasingtypische vertragliche Gegenleistung für die Überlassung des Fahrzeugs und verlangte die Umsatzsteuer. „Der Bundesfinanzhof hat der Finanzverwaltung zu Recht widersprochen“, erklärt Thomssen. Das oberste Finanzgericht folgte nämlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bereits vor zwei Jahren entschieden hat, dass der Minderwertausgleich ohne Umsatzsteuer zu berechnen ist. Beim Minderwertausgleich fehlt es am Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gegenleistung, weil diesem objektiv keine eigenständige Leistung des Leasinggebers gegenübersteht. „Der Leasingnehmer schuldet insofern kein Entgelt für eine vereinbarte Leistung, sondern er leistet einen Ersatz für den Schaden, der seine Ursache in einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs hat“, so die Steuerexpertin.

Der Tipp von Steuerberater Thomssen:
Gerade die umsatzsteuerlichen Fragen bieten viele Fallstricke für Ärzte. Jede Praxis sollte den Vorsteuerabzug stets besonders akribisch prüfen und am besten mit einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater zusammenarbeiten.

Die inhabergeführte mt Steuerberatungsgesellschaft mbH ist spezialisiert auf die Gesundheitsbranche. StB Marion Thomssen berät seit mehr als 20 Jahren im Heilberufebereich. Schwerpunkte neben der auf Ärzte spezialisierten Steuerberatung sind die Abwehrberatung in Rechtschutzverfahren sowie die Praxisführung als ganzheitliche Steuerungsaufgabe. Die mt Steuerberatungsgesellschaft bietet Beratung aus einer Hand – fachübergreifend und fachrichtungsexplizit mit hochspezialisiertem Wissen.

Kontakt
mt Steuerberatungsgesellschaft mbH
Marion Thomssen
Am Kurpark 6
53177 Bonn
0228/96767-0
info@mtstbg.de
http://www.mtstbg.de

Pressekontakt:
RES JURA Redaktionsbüro
Viola C. Didier
Jägerhalde 121
70327 Stuttgart
0711/50434411
presse@resjura.com
http://www.resjura.de

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert