Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Reiseblogger Wolfgang Wurzer: Entdecken Sie ein grünes Erding

Immobilien
März 28, 2024

Stefan Gaetano Ala und das Konzept der APOLONIA Gruppe: Einblicke in erfolgreiches Unternehmertum

IT, NewMedia, Software
März 28, 2024

Passwortlose Zukunft: Realität oder Utopie?

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Veranstaltungstipp 21. April: Weilburger Frühlingsmarkt mit Autoschau und verkaufsoffenen Sonntag

Immobilien
März 28, 2024

Hotel Investments AG pachtet Stadthotels in Deutschland, Österreich und Schweiz

Allgemein
März 28, 2024

Digital PR: White Hat Linkbuilding mit BuzzLinks

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

PM: Frühling an der Ostsee – die Oster-Arrangements im ATLANTIC Grand Hotel Travemünde

Logistik, Transport
März 28, 2024

KRAUSE auf der BUS2BUS in Berlin

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Fremdkapital: Eine historische Perspektive – wer bezahlte die Eroberung der Welt, von Stefan Elsterman

Politik, Recht, Gesellschaft
März 28, 2024

Eigene Altersvorsorge auf einen Blick

Medien, Kommunikation
März 28, 2024

Beratung bei Digitalisierung und digitaler Markterschließung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Unternehmensberatung Kraus & Partner ist ISO-zertifiziert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Betriebliche Krankenversicherung – Maßgeschneiderter Schutz für das Handwerk

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Tait Communications bringt FREQUENTIS LifeX nach Nordamerika

Das Vorkaufsrecht der Miterben

Grundsätzlich steht es den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft frei, ihren Erbanteil zu verkaufen. Der Verkauf bedarf der notariellen Beurkundung. Allerdings muss beim Verkauf an einen Dritten daneben das Vorkaufsrecht der Miterben beachtet werden.

Das Vorkaufsrecht der Miterben

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (http://noethelegal.com/rechtsberatung/erbrecht/) , Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert:

Das Vorkaufsrecht steht den Miterben zu. Damit können diese vermeiden, dass Dritte Mitglied der Erbengemeinschaft werden. Dies kann aus Vereinfachungsgründen geschehen oder um die Erbengemeinschaft an sich zu sichern. Denn der Dritte könnte nach seinem Eintritt Einfluss u.a. auf den Fortbestand der Erbengemeinschaft nehmen. Soll das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, so ist jedoch einiges zu beachten.

Wird das Vorkaufsrecht ausgeübt, nämlich durch Erklärung gegenüber dem Miterben, dann entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, das einen Anspruch der Vorkaufsberechtigten auf Übertragung des Erbteils begründet. Zu beachten ist, dass die Vorkaufsberechtigten ihr Recht nur gemeinschaftlich, d.h. durch übereinstimmende Erklärungen aller Mitglieder, ausgeübt werden kann. Die Übertragung muss aber gesondert durch eine Abtretung erfolgen. Wirkt ein Mitglied der Erbengemeinschaft nicht an der Ausübung mit, so greift eine gesetzliche Erlaubnis dahingehend, das Recht dennoch auszuüben.

Das Vorkaufsrecht erlischt grundsätzlich nach zwei Monaten; die Frist beginnt für jeden Erben gesondert. Überträgt der Erbe den Erbteil auf den Käufer, so erlischt auch dann das Recht der Vorkaufsberechtigten gegen den verkaufenden Erben. Dieser hat die Pflicht, die Erbengemeinschaft unverzüglich über eine Übertragung zu informieren. Indes verliert die Erbengemeinschaft ihr Vorkaufsrecht dadurch nicht, denn dieses besteht dann kraft Gesetztes gegen den Käufer, ist gegenüber diesem auszuüben, und richtet sich auf Rückgewähr.

Zu beachten ist außerdem, dass das Vorkaufsrecht seinerseits vererblich ist, d.h. auch durch die Erben eines
Miterben ausgeübt werden kann. Ist eine Klage zur Durchsetzung des Vorkaufsrechts nötig, so muss diese darauf gerichtet werden, den Erben auf Abgabe der entsprechenden Willenserklärung zu verpflichten.

Das Erbrecht ist eine komplexe Materie, insbesondere wird es unübersichtlich, wenn es im Zusammenhang mit den Besonderheiten einer Erbengemeinschaft zu sehen ist. Hier ist Rechtsrat von Vorteil.

Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen.

Sie erwartet an unseren Standorten (http://noethelegal.com/standorte) in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte versteht sich als sowohl national als auch international ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.

Kontakt
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
Herr Tobias Nöthe
In der Sürst 3
53111 Bonn
+49 (0) 228 52279640
info@noethelegal.com
http://noethelegal.com

(Visited 8 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert