Neuigkeiten Timeline

Kunst, Kultur
April 15, 2024

Mementi Urnen eröffnet Ladengeschäft in Wiesloch-Baiertal

IT, NewMedia, Software
April 15, 2024

Entdecken Sie den Schnittpunkt von KI, Netzwerken und Sicherheit bei der Extreme Connect vom 22. bis 25. April 2024

IT, NewMedia, Software
April 15, 2024

Integration des DDS™ in EUROCAE-Standard ED-247 Rev. B

Immobilien
April 15, 2024

Der Boom möblierter Wohnungen erreicht auch Mittelstädte, Berlin bleibt führend

IT, NewMedia, Software
April 15, 2024

Livestream Solutions revolutioniert Online-Übertragungen mit innovativen Technologien und breitem Veranstaltungstechnik-Portfolio

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
April 15, 2024

Das Institut für Vermögensstrukturierung ist wieder da

Freizeit, Buntes, Vermischtes
April 15, 2024

Die HMR „Marksman“ von Haenel: Halbautomat optimiert für den Präzisionsschützen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
April 15, 2024

Brunnenmotiv auf Büchsensystem: „Wir feiern die Göttin der Jagd“

Tourismus, Reisen
April 15, 2024

CRUISEHOST Solutions nimmt Viva Cruises in sein Online-Buchungsangebot auf

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
April 15, 2024

TTPCG DATING SERVICES® wurde Company of the Year in Arizona 2024

Medien, Kommunikation
April 15, 2024

Was Sprache mit mentaler Stärke zu tun hat

IT, NewMedia, Software
April 15, 2024

Offline-Stempeln mit edtime

Umwelt, Energie
April 15, 2024

MITNETZ STROM forciert mit rund 426 Millionen Euro in 2024 Netzausbau und Digitalisierung

Bildung, Karriere, Schulungen
April 15, 2024

Presse-Einladung: Preisverleihung Hessischer Schülerschreibwettbewerb 2024

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze: Nachbarschaftsrecht

Gehweg nur auf einer Seite: Wer muss Schnee schippen?

Die Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen meist auf die Anlieger. Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, stellt sich die Frage, ob sich nun der direkte Gehweganlieger und der Nachbar gegenüber die Arbeit teilen müssen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), dass eine Gemeindesatzung ohne Weiteres regeln kann, dass nur der direkte Anlieger zur Schaufel greifen muss.
VGH Baden-Württemberg, Az. 5 S 2590/13

Hintergrundinformation:
Auf öffentlichen Wegen und Straßen haben die jeweiligen Gemeinden die Räum- und Streupflicht. Das Räumen von Gehwegen wälzen sie jedoch in aller Regel per Satzung auf die Anlieger des jeweiligen Gehwegs ab. Gibt es auf beiden Straßenseiten einen Gehweg, ist die Sache klar und die Lasten sind gleich verteilt. Hat die Straße aber nur auf einer Seite einen Fußgängerweg, taucht schnell die Frage auf, ob sich neben dem Anlieger nicht auch der Nachbar gegenüber an der winterlichen Arbeit beteiligen muss. Der Fall: In einer Gemeinde in Baden-Württemberg gibt es eine Straße mit nur einem Gehweg. Dessen direkter Anlieger schippte im Winter fleißig Schnee, war aber der Ansicht, dass auch der Nachbar gegenüber helfen sollte. Dieser erklärte sich für nicht zuständig. Nun beschwerte sich der Gehweganlieger bei der Gemeinde, dass die Schneeräumpflicht ungerecht verteilt sei. Die Gemeinde antwortete, dass der Nachbar laut Satzung durchaus dazu verpflichtet sei, sich zu beteiligen. Man solle sich untereinander verständigen. Zwei Jahre lang beschwerte sich der direkte Gehweganlieger, Hinweise der Gemeinde an den Nachbarn änderten nichts. Schließlich verglich die Gemeinde ihre Satzung mit der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetages und mit denen anderer Kommunen. Es ergab sich, dass fast überall nur der direkte Gehweganlieger zum Schneeräumen verpflichtet war. Die Gemeinde änderte ihre Satzung entsprechend und verfügte, dass der direkte Anlieger bis zu deren Inkrafttreten allein Schnee schippen müsse. Dieser zog nun gegen die Satzung vor Gericht und rügte einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Urteil: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice, dass die neue Gemeindesatzung rechtlich nicht zu beanstanden sei. Das Straßengesetz des Landes erlaube es den Gemeinden, per Satzung beide Varianten festzulegen. So könne die Satzung auch den Nachbarn gegenüber ohne eigenen Gehweg zur Mithilfe heranziehen. Dies müsse aber nicht zwingend passieren. Für die Ungleichbehandlung existierten hier gute Gründe. Denn einerseits sei es für den direkten Anlieger viel schneller und gefahrloser möglich, der Schneeräumpflicht nachzukommen. Andererseits habe er auch den größeren Nutzen durch den Gehweg vor seinem Grundstück. Auch Dachlawinen und Herbstblätter könnten allenfalls von seinem Haus auf den Gehweg fallen, nicht jedoch vom Haus des gegenüberliegenden Nachbarn. Das Gericht erklärte die Gemeindesatzung für wirksam.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10. November 2015, Az. 5 S 2590/13

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 5 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert