Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Reiseblogger Wolfgang Wurzer: Entdecken Sie ein grünes Erding

Immobilien
März 28, 2024

Stefan Gaetano Ala und das Konzept der APOLONIA Gruppe: Einblicke in erfolgreiches Unternehmertum

IT, NewMedia, Software
März 28, 2024

Passwortlose Zukunft: Realität oder Utopie?

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Veranstaltungstipp 21. April: Weilburger Frühlingsmarkt mit Autoschau und verkaufsoffenen Sonntag

Immobilien
März 28, 2024

Hotel Investments AG pachtet Stadthotels in Deutschland, Österreich und Schweiz

Allgemein
März 28, 2024

Digital PR: White Hat Linkbuilding mit BuzzLinks

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

PM: Frühling an der Ostsee – die Oster-Arrangements im ATLANTIC Grand Hotel Travemünde

Logistik, Transport
März 28, 2024

KRAUSE auf der BUS2BUS in Berlin

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Fremdkapital: Eine historische Perspektive – wer bezahlte die Eroberung der Welt, von Stefan Elsterman

Politik, Recht, Gesellschaft
März 28, 2024

Eigene Altersvorsorge auf einen Blick

Medien, Kommunikation
März 28, 2024

Beratung bei Digitalisierung und digitaler Markterschließung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Unternehmensberatung Kraus & Partner ist ISO-zertifiziert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Betriebliche Krankenversicherung – Maßgeschneiderter Schutz für das Handwerk

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Tait Communications bringt FREQUENTIS LifeX nach Nordamerika

Die Kündigung eines Kranken: Wie sich Arbeitnehmer am besten wehren gegen Ungerechtigkeiten

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Die Kündigung eines Kranken: Wie sich Arbeitnehmer am besten wehren gegen Ungerechtigkeiten

Fachanwalt Arbeitsrecht

Es heißt „Schwarzbuch sozial“ und führt Fälle sozialer Ungerechtigkeit auf (Wilhelmshavener Zeitung, 04.01.2018). Schwarzbuch-Autor Hans-Peter de Vries beschreibt dort ein Schicksal, das in der anwaltlichen Praxis häufig vorkommt und immer wieder für Empörung sorgt: Die Kündigung einer Angestellten wegen ihrer Krankheit. Wann darf der Arbeitgeber so etwas tun? Und wie sollte sich ein betroffener Arbeitnehmer verhalten? Antworten hat Anwalt Bredereck.

Kündigung wegen Krankheit: Ist das vereinbar mit dem Arbeitsrecht? Hier geht es nicht um Fälle, in denen der Arbeitnehmer eine vertragliche Pflichtverletzung begeht, es geht nicht um eine verhaltensbedingte Kündigung, denn: eine Krankheit kann man niemandem vorwerfen! Möglich ist dagegen eine personenbedingte Kündigung, da liegt der Kündigungsgrund in der „Person“ des Arbeitnehmers. Die Fälle sind vielfältig, da ist der Lastkraftfahrer, dem man die Fahrerlaubnis entzieht, oder die Fachkraft, die ihre Zusatzqualifikation verliert. Häufigster Fall aber ist: die Kündigung wegen Krankheit, die allerdings nur ausnahmsweise erlaubt ist, unter strengen Voraussetzungen.

Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich nur in 3 Fällen wegen Krankheit kündigen: Den „dauerkranken“ Arbeitnehmer, der länger als ein Jahr arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, den häufig Kurzzeiterkrankten, der über Jahre hinweg mehr als 6 Wochen im Jahr wegen Krankheit fehlt, und der Arbeitnehmer, der wegen einer Erkrankung nicht mehr voll einsatzbereit ist. Das sind die 3 Fallvarianten, um die sich eine umfangreiche arbeitsgerichtliche Rechtsprechung entwickelt hat, mit hohen Hürden für den Arbeitgeber: Oft kann er Voraussetzungen nicht beweisen, weil keine Information über die Krankheit vorliegt. Oder er scheitert an Formalitäten, beispielsweise an der korrekten Anhörung des Betriebsrats.

Kündigungen wegen Krankheit sind für Arbeitgeber riskant, in den allermeisten Fällen enden solche Fälle mit einem Abfindungs-Vergleich vor dem Arbeitsgericht: Der Arbeitnehmer bekommt dann eine hohe Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Erfahrungsgemäß sind Abfindungen bei Kündigungen wegen Krankheit besonders hoch. Das liegt zum einen an den arbeitsrechtlichen Hürden und den Schwierigkeiten, auf die der Arbeitgeber regelmäßig vor dem Arbeitsgericht stößt, wenn der Arbeitnehmer sich mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Und Arbeitnehmer sind häufig schon lange angestellt, bevor sie krankheitsbedingt gekündigt werden: Ein Grund mehr, dass der Chef tief in die Tasche greifen muss, um den Arbeitnehmer los zu werden.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Womöglich wegen Ihrer Erkrankung? Dann kann es sein, dass Sie gute Aussichten auf eine hohe Abfindung haben! Rufen Sie mich noch heute an in meinen Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht: Unter 030.40004999 erreichen Sie mich zeitnah. Erfahren Sie von mir, welche Chancen Ihre Kündigungsschutzklage hätte und welche Abfindungshöhe realistisch ist. Meine anwaltliche Ersteinschätzung Ihrer Kündigung ist kostenlos und unverbindlich. Auf Ihren Anruf freue ich mich!

Mehr als 18 Jahre Erfahrung als Anwalt mit Kündigungsschutzklagen.
Vertretung bundesweit.
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 23 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert