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Eine Immobilie soll bewertet werden – guter Rat ist teuer

Ist er das wirklich?

Es gibt immer mehr Portale im Internet, auf denen sich der Interessierte den Wert seiner Immobilie selbst ausrechnen kann. Gegen eine geringe Gebühr kann man dann das so erstellte „Gutachten“ sich zuschicken lassen.

Was kann man damit anfangen? Zuerst hat man bei solch einer Wertermittlung eine sehr umfangreiche Beschreibung aller möglichen Haftungsausschlüsse. Und damit wird auch sofort deutlich, dass dieses Gutachten nur dazu dienen kann, für sich selbst einen sehr groben Anhaltspunkt für den Wert der Immobilien zu ermitteln – wenn überhaupt.

Für die Weitergabe an Dritte ist solch eine Wertermittlung nicht geeignet: Denn es kann hierbei nicht nachvollzogen werden, ob die selbst eingegebenen Daten überhaupt korrekt sind noch ob sie sachgerecht abgeleitet sind. Denn schon allein die richtige Ermittlung der Objektdaten kann mit einigen Hürden verbunden sein.

Eine weitere Schwierigkeit verbirgt sich häufig in den Rechten und Lasten, der Abteilung II des Grundbuchs. Hier kommt es darauf an, die rechtliche Lage korrekt zu erfassen und dann im Gutachten sachverständig zu würdigen, also beispielsweise die richtige Bewertung eines Wohnungsrechts oder eines Wohnrechts.

Diese Fakten müssen zusammengestellt werden und unter dem Aspekt der Marktgängigkeit angepasst werden.

Sobald Vermögensdispositionen aufgrund eines Gutachtens gemacht werden sollen, es bei einer Bank, einem Gericht oder auch einem Notar vorgelegt werden soll, ist ein sachverständig ermittelter Verkehrswert ein Muss.

Umfragen haben ergeben, dass sehr viele Eigentümer sich zwar im Internet über die Bewertung von Immobilien informieren, schließlich dann aber einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen.

Bei der Entscheidung, welcher Sachverständige beauftragt wird, lassen sich die meisten Eigentümer von Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis leiten. Eine zweite große Gruppe besucht z.B. Vorträge, um sich eine Bild von dem Sachverständigen zumachen und recherchiert im Internet.

Das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung B. Koch hält regelmäßig Vorträge zum Thema im Raum Karlsruhe in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden, einem renommierten Rechtsanwaltsbüro und einem erfahrenen Maklerbüro. Die Termine werden stets auf unserer Webseite aktualisiert.

Sachverständigenbüro Barbara Koch für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Das Sachverständigenbüro B. Koch arbeitet auf dem Gebiet der Ermittlung von Verkehrs- und Beleihungswerten sowie der Bewertung von Mieten und Pachten. Wir erstellen Gutachten für Privatpersonen, Gerichte, Versicherungen, Banken, Investoren, Kirchen sowie weitere Institutionen.
Die Gutachten werden für die unterschiedlichsten Anlässe und Angelegenheiten benötigt wie z.B. Schenkungen, Übertragungen, Zugewinne, Scheidungen, Betreuungen, Zwangsversteigerungen, Insolvenzen, Vermögensübersichten, Erbschaftssteuer sowie andere steuerliche Zwecke, Bilanzierung, Feststellung des Wertes eines Nießbrauchs, etc.

Immobilienbewertung Barbara Koch arbeitet in einem bundesweiten Netzwerk von Sachverständigen für Verkehrswerte, Bausachverständige, Architekten und Ingenieuren, Energieberatern, Anwälte, Notaren und Steuerberatern.

Kontakt
Immobilienbewertungen Barbara Koch
Barbara Koch
Talstraße 9
76275 Ettlingen
07243 / 939 10 12
Koch@Koch-Immobilienbewertung.de
http://www.koch-immobilienbewertung.de

Pressekontakt:
Textorama
Barbara Ochs
Ickerswarder Straße 79
40589 Düsseldorf
0211/98397414
nachricht@textorama.de
http://www.textorama.de

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