Erfolgreich gegen Kettenverträge: 3-Wochen-Klagefrist wahren

Aktuelle Urteile der Arbeitsgerichte erhöhen Chancen für erfolgreiche Klagen von Lehrern
Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverträge unrechtmäßig

Wittlich. Befristete Arbeitsverträge bilden nicht nur den Hemmschuh für die angestrebte Karriere, sie verhindern auch eine langfristige Lebens- und Familienplanung. Besonders junge Lehrer hangeln sich oft von einem befristeten Vertrag zum nächsten und stehen zur Sommerzeit mit Hartz IV auf der Straße. Das muss nicht mehr sein.
Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des rheinland-pfälzischen Landesarbeitsgerichts haben inzwischen den Weg frei gemacht für Klagen betroffener Lehrer. Anwaltskanzleien berichten von einer erheblichen Anzahl erfolgreicher Entfristungen allein in vergangenen Wochen. Darunter befand sich mancher Extremfall. So unterrichtete eine Lehrerin seit zwölf Jahren in wechselnden befristeten Verträgen Mathematik und Chemie.

Zahlreiche Entfristungen in den vergangenen Wochen

Häufig kennen die Vertretungslehrer die Kollegen nicht, die sie vertreten sollen. Oft sind sie in anderen Schulen eingesetzt als in den vereinbarten, unterrichten andere Fächerkombinationen und müssen sich außerdem mehr als das Stammpersonal engagieren, um den Schulleitern positiv aufzufallen. Sie übernehmen Sonderaufgaben wie Klassenfahrten und Wandertage. Trotz dieses Drucks gehen sie oft sogar krank zur Schule. Die kürzlich aufgestellte Behauptung der Mainzer Landesregierung, bei befristeten Verträgen handele es sich stets um Bedarfsvertretungen, erweist sich in der Praxis als falsch.
Betroffene Vertretungslehrer müssen unbedingt die geltende 3-Wochen-Frist beachten. Da die Ferien beispielsweise in Rheinland-Pfalz am 5.Juli begonnen haben, müssen sie bis spätestens 26. Juli Klage gegen ihre Verträge einreichen, um ihre Chancen auf einen positiven Ausgang zu wahren.

Informationen über die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen

Die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen in Wittlich wurde 1994 als Kanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht gegründet. Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei setzen sich für einen gerechten Ausgleich in rechtlichen Streitfällen ein. Das betrifft auch das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Damit engagieren sich die Anwältinnen praxisnah für die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit im Alltag.

Frau Dr. Margit Bastgen setzt sich seit über 32 Jahren für die Rechte von Mandanten ein. Ihre juristische Karriere hat sie als Richterin begonnen. Bastgen ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

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