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Existenzgründerzuschuss – Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Zuschuss zu Lebenshaltungskosten in der einkommensschwachen Gründungsphase sichern

Der Existenzgründerzuschuss der Agentur für Arbeit war bisher ein von Gründern sehr begehrtes Fördermittel, die ihr Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus starten wollten. Aufgrund der in jüngerer Zeit erfolgten Änderungen bei der Bewilligung des Zuschusses, ist dieser allerdings nicht mehr ganz so leicht zu bekommen. Der große Vorteil des Existenzgründerzuschusses bleibt allerdings bestehen: mit Hilfe dieser Förderungen können angehende Existenzgründer die oft recht einkommensschwache Startphase ihres jungen Unternehmens gut meistern. Denn der Existenzgründerzuschuss genügt in der Regel zur Abdeckung der im Privatbereich des Gründers anfallenden Kosten des täglichen Lebens. Dementsprechend häufig wurde der Zuschuss in der Vergangenheit beantragt – und obendrein meist auch problemlos durch die Agentur für Arbeit gewährt.

Für die Existenzgründer war es natürlich von Vorteil, dass es sich beim Existenzgründerzuschuss bis dato um einen Rechtsanspruch auf diese Förderung handelte. D.h. die Bewilligung der Unterstützung war, bei Erfüllung aller geforderten Fördervoraussetzungen, vergleichsweise sicher. Doch eines hat sich inzwischen grundlegend geändert. Aus dem Rechtsanspruch wurde eine Ermessensentscheidung. Somit gibt es bei der Vergabe dieser Förderung für die Agentur für Arbeit einen weiten Ermessensspielraum. Gerade der führt zurzeit nicht selten dazu, dass eine beantragte Förderung verwehrt wird.

Folgt dem Antrag auf Existenzgründerzuschuss ein standardisiertes Absageschreiben der Agentur für Arbeit, so sollte sich der Gründer nicht damit zufrieden geben. Denn Gründe die zu einer Ablehnung des Förderantrages führen, müssen klar benannt werden und sich individuell auf das geplante Vorhaben des Gründers beziehen. Ein Schriftlicher Widerspruch kann sich für den Existenzgründer lohen und letztendlich doch noch zu einer Bewilligung des Zuschusses führen. Zumal es inzwischen erste Gerichtsurteile gibt, die zugunsten der Gründer ausgefallen sind.

Fazit:
Gründer, die einen Existenzgründerzuschuss der Agentur für Arbeit beantragen können, sollten diese Chance unbedingt nutzen. Es ist jedoch schwieriger geworden, dass der Antrag auch in der gewünschten Zusage des Zuschusses mündet. Hier heißt es im Gespräch mit der Behörde gut vorbereitet zu sein. Als Basis für die Präsentation des Gründungsvorhabens dient ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan . Im Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit sollten Gründer im Zweifelsfall hartnäckig für die Förderung des eigenen Vorhabens argumentieren.

Die Unternehmer-Beratung unterstützt Existenzgründer bei ihrem Schritt in die berufliche Selbständigkeit und hilft bei Finanzierungsfragen.

Kontakt:
Unternehmer-Beratung
Andreas Junge
Bröhmkenweg 3
45136 Essen
0201 810 909 42
junge@ub-aj.de
http://www.ub-aj.de

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