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Mehrheit der Kinder wird von den Pflegekosten ihrer Eltern befreit

Mehrheit der Kinder wird von den Pflegekosten ihrer Eltern befreit

Kinder müssen keine Angst mehr haben für die Pflegekosten der Eltern aufkommen zu müssen (Bildquelle: Alexander Raths/ stock.adobe.com)

Pflegeheime sind extrem teuer. Ein Pflegeplatz kostet mindestens 3.000 Euro monatlich, kann aber auch doppelt so viel betragen. Dennoch werden sie gebraucht, wenn alte Menschen pflegebedürftig werden, sich nicht mehr selbst versorgen können und kein Angehöriger die Pflege übernehmen kann. Davon sind mehr als 800.000 Senioren betroffen. Wurden bisher die Kinder durch den im Sozialgesetzbuch legitimierten Unterhaltsrückgriff zur Kasse gebeten, so werden seit Januar nur mehr Spitzenverdiener von den Sozialbehörden belangt.

Bisher waren erwachsene Kinder verpflichtet, für den Lebensunterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufzukommen, wenn diese ihn nicht selbst bestreiten können. Gründe dafür sind, dass die monatliche Rente der Eltern zu gering ausfällt, deren gespartes Vermögen bereits aufgebraucht ist und die Heimkosten die Zahlungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung übersteigen. Laut VDEK liegt der zu tragende Eigenanteil eines Pflegeheimbewohners im Schnitt bei 1.830 Euro. Die Eltern haben zwar Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt, doch forderten die Behörden einen Teil der Pflegekosten zurück, wenn das Einkommen des Kindes über dem gesetzlichen Selbstbehalt liegt.

Für die Angehörigen bedeutete der Elternunterhalt in der Regel eine hohe finanzielle Belastung, die ihr eigenes Leben einschränkte. Seit 01.01.2020 müssen die meisten Bundesbürger nicht mehr für die Pflege ihrer Eltern aufkommen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz machte es möglich. Ab sofort werden die Kinder nur mit finanziellen Forderungen der Sozialämter belastet, wenn deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro überschreitet. Das betrifft laut Gehaltsstudien weniger als drei Prozent der Deutschen.

Es handelt sich um großartige Nachrichten für die Mehrheit derjenigen, die bisher an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt wurden. Laut Verbraucherzentrale betrifft dies circa 90 Prozent aller Fälle. Das neue Gesetz ist ebenso ein Glücksfall für alle Otto-Normal-Verdiener, deren Eltern künftig in ein Pflegeheim übersiedeln müssen. Sie müssen keine Angst mehr vor diesem Schritt haben und können die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel in Zukunft selbst verplanen, sofern sie sich nicht gegenüber dem Heim vertraglich zu einer Kostenübernahme erklären.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 675.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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