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Pleitewelle überrollt HCI Schiffsfonds

Hamburger Anwalt fordert, Mindestbeteiligung der Fondsinitiatoren zu erhöhen.

Pleitewelle überrollt HCI Schiffsfonds

Kanzlei für Kapitalanlage- und Bankrecht Dr. Ernst Hoffmann in Hamburg

30. Juni 2015 – Mit 2,81 Mrd. Euro Anlegerkapital unter Verwaltung (2013) ist das Hamburger Emissionshaus #HCI Capital AG einer der größten Schiffsfinanzierer Deutschlands. Den Anlegern nützt dies derzeit nicht viel, sie sind nämlich überproportional von der Schiffspleitewelle betroffen. Laut Geschäftsbericht des Jahres 2014 mussten in den vorangegangenen sieben Jahren 88 Schiffsfonds Insolvenz anmelden, davon allein 36 im Jahr.2014 Der Schaden für die Anleger geht in dreistellige Millionenbeträge.

Banken und Reedereien zuerst
Der Hamburger #Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann vertritt viele der geschädigten Schiffsfonds-Anleger. „Die Anleger werden häufig nicht ordnungsgemäß über die Risiken dieser Beteiligungsart aufgeklärt.“, weiß Dr. Hoffmann. Angepriesen werden Schiffsfonds in aller Regel aufgrund der steuerlichen Vorteile durch die sogenannte Tonnagesteuer. Zusätzliche Sicherheit sollen langjährige Charterverträge bieten. Verschwiegen wird aber, dass die Schiffe nicht nur durch eingeworbenes Kapital der Anleger finanziert werden, sondern zusätzlich durch hohe Darlehen. Zugunsten der Bank wird eine Hypothek auf das Schiff eingetragen. Dadurch sind die Banken vorrangig gesichert. Von einem Verkaufserlös des Schiffs dürfen sie sich zuerst bedienen. Nur selten bleibt danach für die Anleger etwas übrig. Gleichzeitig sind die veröffentlichten Renditeprognosen sehr optimistisch dargestellt. Das gesamte Risiko wird letztendlich auf den Anleger abgewälzt.

Rechtsanwalt Dr. Hoffmann fordert daher, die Mindestbeteiligung für Fondsinitiatoren auf mindestens 30 Prozent festzulegen und die Fremdfinanzierung auf maximal 20 Prozent zu beschränken. „Nur wer selbst erheblich mit ins Risiko geht, der wirtschaftet wie ein vorsichtiger Kaufmann. Der Zockerei mit fremdem Geld muss endlich Einhalt geboten werden.“
Für die meisten #HCI-Anleger kommt jedoch jede Hilfe zu spät.

Reedereien chartern ein Schiff und die Fondsgesellschaft muss mit dem Geld der Anleger die horrenden Unterhaltungskosten bestreiten, was oftmals 20.000 Euro pro Tag bedeutet. Dabei sind die Reedereien häufig selbst an den Fondsgesellschaften beteiligt – im Falle von HCI etwa die Reederei Ernst Russ mit 15,6 Prozent und die Döhle Gruppe mit 31,4 Prozent . Für Reedereien ist die Beteiligung an einem Fonds eine gute Möglichkeit, das Hauptrisiko, die unbezahlte Liegezeit der Schiffe, auszugrenzen. Jedes Schiff gehört einer Tochtergesellschaft von HCI, an der HCI jedoch nur mit symbolischen Beträgen beteiligt ist. Im Falle des Fonds HCI Shipping Select XII beispielsweise mit 25.000 Euro bei einem Gesamtvolumen von 92 Mio. Euro. Verdient wird an den Gründungs- und Emissionskosten der einzelnen Fonds von rund 6,6 Mio. Euro und an diversen Dienstleistungsverträgen, die die Fondsgesellschaft jeweils mit anderen HCI Tochterunternehmen schließen muss. Dazu zählen etwa der Treuhandvertrag oder der Servicevertrag. Deren Kosten stecken in der Position „Gesellschaftskosten“, die mit rund 300.000 Euro pro Jahr angegeben werden. Dazu dürften noch Gewinne aus der Vergabe an Schwesterfirmen kommen für die Bemannung, Instandhaltung, Versicherungen usw..

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?
All diese versteckten Kosten und Risiken erläutern Bankberater ungerne. Das Verschweigen ist indes ein Beratungsfehler, denn derartige Risiken müssen dem unkundigen Anleger offenbart werden. Beratungsfehler berechtigen den Anleger zum Schadensersatz. Er kann sein Geld zurückfordern und die Beteiligung zurückgeben. Eine moralische Komponente kommt hinzu, wenn solche Anlagen Senioren zur Altersabsicherung vermittelt werden. Hier bestehen hohe Chancen, die Anlage rückabzuwickeln und das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten.

Ein weiterer Beratungsfehler liegt in der fehlenden Aufklärung über Provisionszahlungen an Anlageberater und Banken. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass dies den Anleger zum Schadensersatz in Form von Rückabwicklung berechtigt.

Ab wann die Verjährungsuhr tickt
Die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist beginnt bereits zu laufen, wenn die Anleger wussten oder hätten wissen müssen, dass sie falsch beraten wurden. Problematisch ist für Bankkunden, dass ein solches Wissen-Müssen bereits dann angenommen werden kann, wenn in den jährlich zugesandten Geschäftsberichten die Probleme des Fonds dargelegt wurden und/oder die Ausschüttungen seit geraumer Zeit ausgeblieben sind. Hier gilt es, eine Vielzahl von Aspekten zu prüfen, was indes nur ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt kann. Den Fondsgesellschaften spielt das Abwarten vieler Anleger in die Hände.

Der Hamburger Rechtsanwalt und Kapitalanlagerechtsexperte Dr. Ernst Hoffmann ist bereits gegen zahlreiche Größen der Finanzbranche erfolgreich ins Feld gezogen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann mit Standorten in Hamburg und Bargteheide (Kreis Stormarn), ist spezialisiert auf Finanzanlagen, u. a. offene und geschlossene Fonds, Zertifikate, Immobilien und Genussrechte. Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter 040-6094 2493 bzw. 04532-289 9109 oder über die Website www.kapitalanlagerecht-anwalt.de.
Website der Kanzlei für Kapitalanlage- und Bankrecht Dr. E. Hoffmann

Kontakt
Kanzlei Dr. E. Hoffmann
Dr. Ernst Hoffmann
Mittelweg 22
20148 Hamburg
040-6094 2493
e@kapitalanlagerecht-anwalt.de
http://www.kapitalanlagerecht-anwalt.de

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