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Spezialisierung im Verkehrsrecht lukrativ

Zuwächse aber geringer als in anderen Fachanwaltschaften

Spezialisierung im Verkehrsrecht lukrativ

RA Dr. Matthias Kilian

Köln, den 25.01.2013 – Rechtsanwälte, die einen Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht erwerben, können häufig ihre Umsätze spürbar steigern und ihre Tätigkeit im Verkehrsrecht intensivieren. Hierauf weist das Soldan Institut unter Hinweis auf eine aktuelle Studie aus Anlaß des Verkehrsgerichtstags hin, der vom 23. bis 25. Januar 2013 in Goslar stattfindet.

Der Erwerb des Fachanwaltstitels für Verkehrsrecht durch einen Rechtsanwalt ist ganz überwiegend eine formale Bestätigung bereits vorhandener besonderer Kompetenzen im Verkehrsrecht. Drei Viertel aller Fachanwälte für Verkehrsrecht sind bereits vor dem Titelerwerb auf dieses Fachgebiet spezialisiert. Aus diesem Grund ist der wichtigste Effekt eine Verbesserung der Marktstellung und Außendarstellung. 50% der Fachanwälte für Verkehrsrecht können durch den Titelerwerb ihre Wettbewerbsposition stärken, 38% sehen bessere Möglichkeiten der Außendarstellung. Der Fortbildungseffekt ist weniger stark ausgeprägt: Nur rund ein Viertel der Fachanwälte stellt eine Verbesserung der individuellen Fachkompetenz fest.

Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, ordnet diese Ergebnisse der Studie ein: „Die positiven Effekte eines Titelerwerbs sind bei Fachanwälten für Verkehrsrecht zwar erheblich, aber in zahlreichen Details doch schwächer ausgeprägt als in anderen Fachanwaltschaften. Wir haben ermittelt, dass 58% der Fachanwälte für Verkehrsrecht, die ihre Umsatzentwicklung analysiert haben, nach dem Titelerwerb ihre Umsätze steigern konnten – der Durchschnittswert der 19 andere Fachanwaltschaften liegt aber rund zehn Prozentpunkt höher.“ Auch das Ausmaß der Umsatzsteigerung unterschiedet sich: Wird ein Umsatzplus festgestellt, beträgt dies bei Fachanwälten für Verkehrsrecht im Durchschnitt 27%, bei den 19 anderen Fachanwaltschaften im Mittel bei 37%. Ein Grund hierfür sei, so Kilian, dass Fachanwälte für Verkehrsrecht selten hyperspezialisiert sind – sie decken fast immer nicht nur die ganze Breite des Verkehrsrechts ab, sondern sind auch häufiger als andere Fachanwälte in weiteren Rechtsgebieten tätig.

Alexandra von Albedyll, die Projektkoordinatorin der Studie, weist auf ein weiteres interessantes Detail hin: „Die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht ist eine echte Männerdomäne. Mittlerweile sind mehr als ein Drittel aller Rechtsanwälte und immerhin 27% aller Fachanwälte weiblich. In der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht sind Frauen mit einem Anteil von nur 13% hingegen deutlich unterrepräsentiert – und die Männer weitgehend unter sich.“

Rund 2% aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. 7 % aller Fachanwältinnen und Fachanwälte ist die Befugnis erteilt, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Der Titel wird von einer Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn ein Rechtsanwalt durch einen Lehrgangsbesuch und die Bearbeitung von 160 verkehrsrechtlichen Fällen binnen drei Jahren überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Verkehrsrecht nachweist.

Mit etwas mehr als 3.000 Mitgliedern ist die 2005 eingeführte Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht die viertgrößte der insgesamt 20 Fachanwaltschaften, die gegenwärtig existieren. Überdurchschnittlich hoch ist der Anteil der Fachanwälte für Verkehrsrecht in eher ländlich geprägten Kammerbezirken. Die meisten Fachanwälte für Verkehrsrecht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Berlin. In Ostdeutschland ist die Fachanwaltsdichte für das Verkehrsrecht deutlich geringer als in den alten Bundesländern.

Die 160seitige Studie „Fachanwälte für Verkehrsrecht“ von Matthias Kilian und Alexandra von Albedyll (ISBN 978-3-8240-5416-9) erscheint zum Preis von 15 EUR im Anwaltverlag (Bonn). Für die Studie wurden die Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von 2.600 Fachanwältinnen und Fachanwälte aus dem Blickwinkel der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht analysiert.

Über das Soldan Institut
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt.

Kontakt:
Soldan Institut für Anwaltmanagement e.V.
Dr. Matthias Kilian
Weyertal 59
50937 Köln
0221 5481 1123
kilian@soldaninstitut.de
http://www.soldaninstitut.de

Pressekontakt:
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Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
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