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WGF AG – Ankaufangebote, was tun? Fragen und Antworten

Hilfe für WGF Anleger

WGF AG - Ankaufangebote, was tun? Fragen und Antworten

WGF AG, Interessengemeinschaft, Anlegergemeinschaft, Insolvenz, Hypothekenanleihen, Genussrechte, Eigenverwaltung

Die vom Fachanwalt Dr. Ralf Stoll gegründete Interessengemeinschaft für Anleger der WGF Genussrechte und WGF Hypothekenanleihen erfreut sich großen Zuspruchs.

Zahlreiche wichtige Fragen werden hier beantwortet:

WGF Fragen und Antworten

Die Insolvenz der WGF AG war für die Anleger, die in die Finanzprodukte des Unternehmens investierten, der Paukenschlag im Dezember 2012. Viele Anleger fragen sich, was das Insolvenzverfahren für sie bereithalten wird und was sie unternehmen können. Bislang meldeten sich über 600 Betroffene bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Die WGF Interessengemeinschaft wächst daher täglich.

Die gute Nachricht für die Anleger ist, dass sie in einem Insolvenzverfahren nicht schutz- und rechtelos sind. Ein Recht, das den Anlegern zusteht, ist das Recht, auf der kommenden Gläubigerversammlung einen Gläubigerausschluss einsetzen zu können. Ein Gläubigerausschuss überwacht, assistiert und kontrolliert die Geschäftsführung eines insolventen Unternehmens. Je mehr Anleger sich zusammenschließen, desto effektiver und besser das Ziel erreicht, einen Gläubigerausschluss einzusetzen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wurde bereits von über 600 Anleger verschiedener WGF Anleihen und WGF Genussrechte kontaktiert. Die Interessengemeinschaft wächst rasant.

Ein weiteres Thema, mit dem sich die Anleger der WGF Anleihen zum Beginn des Jahres 2013 auseinandersetzen können bzw. müssen, sind Kaufangebote für die Anleihen. Den Anlegern wird angeboten, für einen bestimmten Bruchteil des Nennwerts der Anleihen diese verkaufen zu können. Diese Angebote werden beispielsweise von Banken weitergeleitet, bei welchen Anleger die Anleihen im Depot haben. Der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen liegen „Abfindungsangebote“ für die Anleihen WGFH04 und WGFH06 vor.

Ob die Anleger ihre Anleihen verkaufen oder behalten, ist deren eigene Entscheidung. Jedoch empfiehlt es sich, die Entscheidung genau zu durchdenken. Zwar kann die Insolvenz der WGF AG dramatische finanzielle Konsequenzen für die Anleihen haben, jedoch sind diese Folgen nicht zwangsläufig. Verluste sind für die Anleger der verschiedenen WGF Anleihen nicht ausgeschlossen – aber es tritt auch kein automatischer Totalverlust ein. Die Fristen und Kontingentierung, die in manchen Angeboten enthalten sind, sollten jedenfalls nicht zu übereilten Beschlüssen führen.

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft WGF AG

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus neun Rechtsanwälten und einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de

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