Neuigkeiten Timeline

Sport, Events
Mai 27, 2026

Marokko: Königliche Begnadigung für senegalesische Fans: eine Geste der Gnade und Brüderlichkeit am Vorabend des Opferfestes

Politik, Recht, Gesellschaft
Mai 27, 2026

Pastorenkonferenz Frankfurt 2026 – Leaders‘ Summit

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 27, 2026

TGI AG: Welche Schritte für betroffene Anleger sinnvoll sind – Rückabwicklung und Schadensersatz

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Mai 26, 2026

Neuer Hotspot für Gaming- und Anime-Kultur: Erster spezialisierter Manga- und Trading-Card-Store eröffnet in den Spandau Arcaden

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 26, 2026

Vertrieb trifft Media: Jung, DMS & Cie. und NewFinance bauen den Maklerblog gemeinsam aus

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 26, 2026

Boni-fix Erfahrungen im Härtetest: Wie schlägt sich das digitale Bonitäts-Clearing im Vergleich zur Konkurrenz?

Mode, Trends, Lifestyle
Mai 26, 2026

Lederpflege Seite relauncht mit Lederpflege Lexikon

Tourismus, Reisen
Mai 26, 2026

Urlaub geplant: Welches Ausweisdokument muss mit?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 26, 2026

Forge Resources: Yukon-Goldchance trifft auf Kolumbien-Cashflow

Handel, Dienstleistungen
Mai 26, 2026

Wie funktioniert nachhaltige Entrümpelung 2026?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 26, 2026

Vetter erreicht Platin-Status als Best Managed Company

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 26, 2026

Kein Bankkredit? Wenn Unsicherheit die Verhandlungen bestimmt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 26, 2026

6 Menschen beim Tauchen auf den Malediven gestorben

IT, NewMedia, Software
Mai 26, 2026

Neues MSP-Playbook von Hornetsecurity by Proofpoint

Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler, bundesweit, informieren:

Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler, bundesweit, informieren:

(Mynewsdesk) 1.Landgericht Ravensburg – vom 24. September 2011
Fraktur des Humeruskopfes durch Sturz in Pflegeeinrichtung, LG Ravensburg, Az. 3 O 162/11

Chronologie:
Der Kläger befand sich in einer Pflegeeinrichtung, wo er aus dem Bett stürzte und sich dabei eine Fraktur des Humeruskopfes zuzog. Es war eine Notoperation erforderlich. Der Kläger befindet sich aufgrund der Sturzverletzungen nun in der Pflegestufe III.

Chronologie:
Das Landgericht Ravensburg hat angesichts der Eindeutigkeit der Fehlerhaftigkeit den Parteien schon in dem Ersten mündlichen Termin nach Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu einer gütlichen Einigung angeraten, worauf sich beide einliessen. Die Gesamtansprüche liegen im fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Pflegeinrichtungen müssen dafür Sorge tragen, dass die Patienten ausreichend gesichert werden, so dass es nicht zu Sturzunfällen kommen kann. Im Falle der Nichteinhaltung der notwendigen Verkehrssicherungspflichten haftet grundsätzlich die Pflegeeinrichtung, so wie im vorliegenden Fall.

2.
Oberlandesgericht Celle – vom 25. September 2011
Fehldiagnose eines mässig differenzierten Adenocarzinoms des Malignitätsgrades C2, OLG Celle, Az. 1 U 20/09

Chronologie:
Bei der Klägerin wurde zur Vorbereitung einer Koloskopie in einem Krankenhaus ein Röntgenbild des Thorax angefertigt, das tumorverdächtige Strukturen auswies. Ein CTG ergab keinen genauen Befund, woraufhin der Beklagte, der als Zytologe bundesweit tätig ist, zur Tumorabklärung involviert wurde. Die Lungenzellproben hat er nicht mit der erforderlichen Sorgfalt befundet. Es war eine Teilresektion der rechten Lunge erforderlich.

Verfahren:
Das zuvor involvierte Landgericht Hannover (Az. 19 O 161/06) sprach der Klage nach umfangreicher Beweisaufnahme dem Grunde nach zu und stellte überdies fest, dass der Klägerin sämtliche materiellen sowie immateriellen Schäden zu ersetzen seien.

Die hiergegen vom Beklagten eingereichte Berufung wies das OLG Celle gemäss § 522 II ZPO zurück und stellte klar, dass der Schriftsatz der Beklagten gegenüber dem Vorbringen in 1. Instanz keine neuen Gesichtspunkte enthielt. Die Feststellungen des gerichtlichen Gutachters seien eindeutig gewesen. 
Die Parteien einigten sich anschliessend auf eine Abfindungssumme in deutlich fünfstelligem Eurobereich.

Anmerkungen:
In Arzthaftungsprozessen tun sich Berufungsgerichte oftmals schwer, von einer erstinstanzlichen Entscheidung abzuweichen, sollte die Berufung von Beklagtenseite eingereicht worden sein. In aller Regel ist schon in der 1. Instanz eine umfangreiche Beweisaufnahme vorgenommen worden, die die Vorwürfe der Klägerseite bestätigt hat. So war es auch in dem vorstehenden Fall.

3.
Landgericht Potsdam – vom 29. September 2011
Harnleiterdurchtrennung anlässlich einer Hysterektomie, LG Potsdam, Az. 11 O 13/09

Chronologie:
Die Klägerin litt seit geraumer Zeit an Schmerzen in der Harnregion. Als sich sodann eine Nierenentzündung einstellte, führten die Beklagten bei ihr eine Hysterektomie durch. Bei dieser OP wurden versehentlich beide Harnleiter durchtrennt. Seit dem Vorfall ist die Patienten erheblich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt.

Verfahren:
Das Landgericht Potsdam hat die Angelegenheit mittels einer Fachärztin für Gynäkologie und Geburtsmedizin umfangreich medizinisch aufarbeiten lassen. Diese kam im Ergebnis dazu, dass die Operation nicht lege artis vorgenommen wurde. Nach dieser Konstatierung schlossen beide Parteien auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich, wonach die Beklagte der Klägerin eine pauschale Entschädigung von 30.000,- Euro zu zahlen habe.

Anmerkungen:
Harnleiterdurchtrennungen oder -verletzungen stellen einen der am meisten eintretenden Kopmlikationen anlässlich einer Operation im Unterbauch dar. Die hierdurch entstehenden Gesundheitsschäden sind in der Regel irreversibel.

Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Newsroom von Unternehmen .

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/v1ziw5

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wirtschaft/ciper-coll-die-anwaelte-fuer-medizinrecht-arzthaftungsrecht-behandlungsfehler-bundesweit-informieren-87069

Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) tätige Sozietät. Wir sind bundesweit rechtsberatend tätig, sind aber auch durch unsere Kanzleistandorte in Italien und Frankreich, sowie unsere Korrespondenzkanzlei in Spanien in der Lage, internationale Rechtsberatung anzubieten.Als Mitgesellschafter der Europäischen Anwaltskooperation“ EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind. 
Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen.
Es ist beabsichtigt weitere Standorte zu gründen. Das anwaltliche Standesrecht erlaubt es seit Kurzem, dass Rechtsanwälte auch Zweigstellen unterhalten dürfen.

Kontakt:

Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.
Kurfürstendamm 217, 10719 Berlin
10719 Berlin
030.853 20 64
ra.ciper@t-online.de
http://shortpr.com/v1ziw5

(Visited 19 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert