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Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung (BWF-Stiftung)

mit dem Zertifikat des Wirtschaftsprüfers auf Erfolgskurs – von Oliver Mikus, Dipl.-Ing.

Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung (BWF-Stiftung)

Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung

Gute Spar- und Vorsorgemöglichkeiten mit Sicherheit und Wertzuwachs? Eignen sich Goldsparpläne? Wie und wann kontrolliert eigentlich eine dritte Instanz, ob Gold in ausreichendem Maße vorhanden ist?

Interview mit Detlef Braumanns, Berlin. Detlef Braumanns leitet die Stiftung und erteilt Auskünfte nach dem Umzug der Gesellschaft in neue Räume in Berlin-Zehlendorf im November/ Dezember 2013.

Frage: Die Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung bietet den Kunden Goldsparpläne an. Sie leiten das Unternehmen. Die Goldsparpläne gehen davon aus, dass eine Garantie für einen Rückkauf vorhanden ist. Herr Braumanns, wer kontrolliert eigentlich in der Praxis, ob die Metalle überhaupt gekauft worden sind?

Antwort Detlef Braumanns: Es handelt sich tatsächlich um eine Gesetzeslücke, Goldsparpläne unterliegen der beruflichen Aufsicht, genauso wie Läden / Geschäfte, die zum Beispiel Süßwaren verkaufen. Sie brauchen nur eine Gewerbeanmeldung. Der Bestand an Süßwaren wird nicht kontrolliert.
Wir fordern seit vielen Jahren aus Verbraucherschutzsicht, dass die Gewerbeordnung dahingehend geändert wird, dass mindestens eine ähnliche Zugangs- und Kontrollmöglichkeit besteht wie im Wachgewerbe. Das Problem dabei ist, dass sich der Gesetzgeber für diese Maßnahme noch nicht entscheiden konnte.

Frage: Meinen Sie, dass also die Anlage in Goldsparplänen ein Handelsgeschäft ist?

Antwort Detlef Braumanns: Ja, die rechtlichen Regeln sind so wie für das Handels- und Lagergeschäft, es gelten ganz einfach Kaufrecht und Lagerrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bzw. des Handelsgesetzbuches (HGB).

Frage: Wie kann dann ein Unternehmen sicherstellen, dass für die Kunden Gold gekauft worden ist und auch sicherstellen, dass für deren Garantieleistung der Stiftung genügend Metalle vorhanden sind und die Stiftung genügend Metalle vorhält?

Antwort Detlef Braumanns: Dies geht wohl nur über den privaten Weg. Die Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung hat sich entschieden, durch einen Wirtschaftsprüfer den Bestand regelmäßig bzw. unregelmäßig durch überraschende Besuche kontrollieren zu lassen.
Der Wirtschaftsprüfer prüft tatsächlich durch eine Inventur, d. h. eine körperliche Überprüfung der Metalle, ob diese vorhanden sind. Wirtschaftsprüfungstermine waren in letzter Zeit häufiger, bisher war der Bestand vollständig vorhanden.. Hinzu kommt, dass die Menge des für die Kunden gelagerten Metalls von dem Steuerberater gemeldet werden muss. Durch das Zertifikat des Wirtschaftsprüfers, der ja ein Ehrenberufler ist und eine objektive Instanz, kann sichergestellt werden, dass genügend Metalle für die Garantieleistung der Kunden vorhanden sind. Im Grunde privatisiert man so die Aufsicht.

Frage: Gilt dies auch für die Garantien, die ja auch mit Metallen unterlegt werden müssen?

Antwort Detlef Braumanns: Ja, der Wirtschaftsprüfer Herr Norbert Wojciechowski hat in seinem letzten Prüftermin zur Inventur am 17.12.2013 auch die Menge des Metalls geprüft, die für eine Garantie vorhanden sein müssen. Diese Zahlen hatte der Steuerberater der Gesellschaft ebenfalls zugeliefert. Die Verantwortung für das wirtschaftliche Handeln der Gesellschaft liegt zwar bei mir; hier ist allerdings eine zusätzliche freiwillige Kontrollinstanz eingebaut.

Frage: Wie ist also der Ablauf?

Detlef Braumanns: Der Ablauf ist wie folgt: Der Steuerberater meldet die Zahlen sowohl für den Bestand als auch die Garantieleistungen für die Kunden dem Wirtschaftsprüfer. Der Wirtschaftsprüfer prüft den körperlichen Bestand an Metallen durch körperliche Inbesitznahme im Tresor. Hinzu kommt die Prüfung der Garantie-Metalle, die hinzukommen werden müssen. Als letztes fertigt der Wirtschaftsprüfer hierüber ein Zertifikat aus.

Frage: Was bedeutet dies?

Antwort Detlef Braumanns: Durch die Einschaltung von Ehrenberuflern ist die Kontrolle der Metalle und der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens erweitert worden. Wir fühlen uns so einfach wohler.

Vielen Dank für das Gespräch.

V.i.S.d.P.:

Dipl.-Ing. Oliver Mikus
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt ihre Mandanten in rechtlichen und steuerlichen Belangen mit den Beratungsschwerpunkten in den Bereichen Stiftungsgründung und -verwaltung sowie im Medienbereich vorrangig für lizenzrechtliche und urheberrechtliche Themen.
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