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PROKON Insolvenz – Was Anleger jetzt tun müssen!

Interessengemeinschaft der Prokon Anleger hilft und berät.

PROKON Insolvenz - Was Anleger jetzt tun müssen!

SHB Altersvorsorgefonds, Immobilienfonds, Abstimmung, wirtschaftliche Situation, Fondsbeirat, Umlaufverfahren, Interessengemeinschaft, Anlageberatung, Falschberatung, Haftung, Schadensersatz

Die Turbulenzen rund um den Itzehoer Erneuerbare-Energien-Konzern PROKON herrscht jetzt Gewissheit: PROKON hat bekanntgegeben, dass Insolvenz angemeldet worden sei.

Der Fall PROKON durchlief binnen weniger Tage eine wechselvolle Entwicklung. Den Anfang bildete ein Schreiben der PROKON Regenerative Energien GmbH, in dem die Anleger der PROKON Genussrechte vor einer möglichen Insolvenz gewarnt wurden. Nach dem diese Ankündigung (und auch der durchaus deutliche Wortlaut des Schreibens) für eine Flut von Schlagzeilen geführt hatte, teilte das Unternehmen mit, dass eine Insolvenz ggf. gar nicht angemeldet werden könne. Diese Kehrtwende mitten in der Abstimmungsphase sorgte für nicht wenig Verwirrung.

Durch die heutige Insolvenzanmeldung hat sich die ursprüngliche Ankündigung des PROKON Konzerns gegenüber den Anlegern der PROKON Genussrechte verwirklicht. Fast 2 Tage nach dem „offiziellen“ Ende der Abstimmungsfrist steht fest, dass es zu der angedrohten Insolvenzanmeldung gekommen ist. Auf die betroffenen Anleger der PROKON Genussrechte kommt nun das Insolvenzverfahren zu. Eine für den weiteren Gang des Verfahrens richtungsweisende ist die Entscheidung des Gerichts, ob es dem Antrag stattgibt und welche Art des Insolvenzverfahrens angeordnet werden wird.

Betroffen Genussrechtsinhaber sollten sich der Prokon Interessengemeinschaft anschließen

Anleger, die im kommenden Insolvenzverfahern anwaltliche Vertretung bzw. Beratung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bzw. an einen Insolvenzrechtler wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits andere von Insolvenzverfahren betroffene Anleger in Messenschadenfällen und hat auch für die Anleger von PROKON Genussrechten eine Interessengemeinschaft gegründet. Gerade aufgrund der Insolvenz ist es wichtig, einen Insolvenzrechtsspezialisten einzuschalten. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ralph Sauer von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren im Bereich Insolvenzrecht tätig und kann Erfahrung mit Massenschadenfällen vorweisen. So können die Anleger ihr Geld sichern.

Weitere Informationen befinden sich auf der Seite der Schutzgemeinschaft.

Mehr Informationen:

www.prokon-schutzgemeinschaft.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de/

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus 12 Rechtsanwälten und einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de

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