Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Hinterbliebene haben Anspruch auf Sonderurlaub

Die Nähe zum Verstorbenen ist meist entscheidend

Hinterbliebene haben Anspruch auf Sonderurlaub

Grab nach einer Beisetzung

Nach dem Tod naher Verwandter benötigen die Hinterbliebenen Zeit, um Abschied zu nehmen und die wichtigsten Angelegenheiten zu regeln. In einem gewissen Rahmen gewährt der Gesetzgeber diese Zeit in Form von bezahltem Sonderurlaub für Arbeitnehmer. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch leiten Juristen einen Anspruch zumindest für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Eltern, Enkel und Großeltern ab. Darauf weist die Verbraucherinitiative Aeternitas aus Königswinter hin.

Die Länge des Sonderurlaubs richtet sich vor allem nach der Nähe zum Verstorbenen. Beim Tod von Ehegatten und Kindern gewähren Arbeitgeber üblicherweise drei bis vier Tage, beim Tod eines Elternteils ein bis zwei Tage. Betroffene können damit rechnen, dass Gerichte bei Ehegatten und Kindern in den allermeisten Fällen wenigstens zwei Tage und bei Tod eines Elternteils zumindest einen Tag zusprechen. „Dazu ist der Arbeitgeber im Regelfall verpflichtet“, betont der Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt.

Bei weiter entfernten Verwandten oder sonstigen nahe stehenden Personen gewähren Arbeitgeber unter Umständen zumindest einen unbezahlten Urlaubstag. Hier wäre im Einzelfall abzuwägen, ob es unzumutbar ist zu arbeiten. Angenommen wird dies bei einer besonderen persönlichen Bindung zu einer im eigenen Haushalt lebenden Person, zum Beispiel bei Lebensgefährten.

Mitunter regeln Tarifverträge, beim Tod welcher Angehöriger Arbeitnehmern wie viele Tage bezahlter oder unbezahlter Urlaub zustehen. Auch Arbeitsverträge können den Umfang des Anspruchs festlegen. Theoretisch können die Verträge Sonderurlaub für Arbeitnehmer ausdrücklich zusprechen oder in weiterem Umfang gewähren, aber auch einschränken oder ausschließen. Darüber hinaus spielt die Länge des Arbeitsverhältnisses bisweilen eine Rolle.

Eine ausführliche, rechtliche Darstellung des Themas „Sonderurlaub im Trauerfall“ stellt Aeternitas unter www.aeternitas.de bereit.

Anzahl Zeichen (inklusive Leerzeichen): 2.298

Aeternitas e. V. ist die unabhängige Verbraucherberatung zu allen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten rund um den Trauerfall.

Kontakt:
Aeternitas e.V.
Alexander Helbach
Dollendorfer Straße 72
53639 Königswinter
02244925385
alexander.helbach@aeternitas.de
http://www.aeternitas.de

(Visited 32 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert