Neuigkeiten Timeline

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 23, 2026

Frost & Sullivan stuft Zimperium als „Visionary Leader“ in Marktstudie über Mobile Threat Defense ein

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 23, 2026

Mental stark, wenn das Unvorstellbare zum Alltag gehört

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG: Hotelinvestoren & diskrete Off-Market-Hotelimmobilien-Transaktionen in Deutschland, Österreich, Schweiz

Umwelt, Energie
Juli 22, 2026

Bedeutung der TA Luft für Industrieanlagen

Auto, Verkehr
Juli 22, 2026

Studie: E-Bikes schaffen real oft nur die Hälfte der beworbenen Reichweite – auch teure Premium-Marken

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien: Ankauf, Verkauf & Hotelverpachtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Immobilien
Juli 22, 2026

Hansch Immobilien: Digitaler Neustart

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

„Jedermann“ 2026 in Weimar: VIP Meet & Greet im Amalienhof

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Softengine und Step Ahead formieren sich zum vertikalen ERP-Powerhouse für den Mittelstand

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Aagon beruft Sven Häckel zum Head of Sales

Handel, Dienstleistungen
Juli 22, 2026

50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

Fehlender Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit per E-Mail in Rechtsbehelfsbelehrung – Steuerrecht

Fehlender Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit per E-Mail in Rechtsbehelfsbelehrung – Steuerrecht

Fehlender Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit per E-Mail in Rechtsbehelfsbelehrung - Steuerrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html Die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids muss nicht notwendigerweise einen Hinweis auf die Möglichkeit des Einspruchs per E-Mail enthalten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Laut Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20.11.2013 (Az.: X R 2/12 reicht es aus, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids in Bezug auf die Formerfordernisse, die beim Einspruch einzuhalten sind, den Wortlaut der betreffenden Vorschriften der Abgabenordnung (AO) wiedergibt.

Im vorliegenden Fall waren die Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt zwar mit Rechtsbehelfsbelehrungen versehen, nach Auffassung des Klägers jedoch unvollständig. Der Kläger legte den Einspruch gegen den Steuerbescheid erst einige Monate nach Bekanntgabe ein, den das Finanzamt daraufhin als unzulässig erklärte. Das Finanzamt führte als Begründung aus, die Monatsfrist sei nicht eingehalten worden. Daraufhin erwiderte der Kläger, es laufe die Jahresfrist wegen Unvollständigkeit der Belehrung. Die Rechtsbehelfsbelehrung gab lediglich den Wortlaut der Formvorschrift für den Einspruch aus der AO wieder.

Das Finanzgericht stimmte dem Kläger zu und führte aus, das Fehlen eines Hinweises auf die Möglichkeit, den Einspruch auch per E-Mail einzulegen, bewirke, dass es sich um eine unvollständige Belehrung handele und die Jahresfrist laufe.

Der BFH sah dies anders. Seiner Meinung nach handelt es sich um eine vollständige Rechtsbehelfsbelehrung. Er führte aus, dass die Frist nach der AO beginne, wenn eine Belehrung über den Einspruch und die dafür zuständige Finanzbehörde, deren Sitz, sowie die Frist in der für den Verwaltungsakt verwendeten Form erfolgt ist, das heißt schriftlich oder elektronisch. Nach Auffassung des BFH sei jedoch über die Form des Einspruchs nicht notwendigerweise zu belehren.

Nach Auffassung des BFH müssen jedoch auch Angaben in der Rechtsbehelfsbelehrung, die nicht zwingend sind, richtig, vollständig und unmissverständlich in dieser dargestellt werden. Dem sei auch mit Wiedergabe des Wortlauts Genüge getan.

Das Steuerrecht ist ein komplexes Thema. Vielfach ist es für einen Laien nicht in vollem Umfang zu überblicken. Ein im Steuerrecht tätiger Anwalt kann behilflich sein, den Überblick zu wahren. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, Entscheidungen und Bescheide der Finanzämter einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Mit Hilfe eines Anwalts können Betroffene auch die gerichtliche Durchsetzung von etwaigen Ansprüchen in die Wege leiten.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 13 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert