Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Allgemein
September 2, 2026

Warum Ihre Online-Sichtbarkeit heute auch über den Wert Ihres Handwerksbetriebs entscheidet

Familie, Kinder, Zuhause
September 2, 2026

In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 2, 2026

ARAG Recht schnell…

Garten, Bauen, Wohnen
September 2, 2026

Bis zu 100 Euro Cashback – Hansgrohe Jubiläumsaktion

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Wenn der Sinn dort beginnt, wo der Verstand keine Antwort findet

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Vorbeugen mit 20, gewinnen mit 80

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Wer Bridge lernt, lernt eine neue Sprache

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 2, 2026

Stärkung der modernen hybriden Patientenversorgung

IT, NewMedia, Software
September 2, 2026

Webkonfigurator: Der kurze Weg zu qualifizierten Anfragen

Markenware muss anerkannt sein

Bundesgerichtshof klärt die Begriffe

Markenware muss anerkannt sein

Foto: Fotolia (No. 4991)

sup.- Marken bieten Orientierung in der Warenwelt. Sie werden von vielen Verbrauchern geschätzt, weil Markenprodukte für hochwertige Qualität, Langlebigkeit und verlässlichen Kundenservice stehen. Deshalb wird in der Werbung für die unterschiedlichsten Artikel gerne der Hinweis auf die „Marke“ genutzt. Das führt allerdings nicht selten zu Irreführungen, denen der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem aktuellen Urteil einige Begriffsklärungen entgegensetzt (I ZR 89/12). Demnach weist der Begriff „Markenqualität“ lediglich darauf hin, dass die Ware in qualitativer Hinsicht den Produkten anderer Markenhersteller entspricht. Und sofern es keine offensichtlichen Anhaltspunkte gegen diese Aussage gibt, ist sie zulässig. Anders ist es bei Produkten, die mit dem Begriff „Markenware“ beworben werden. So dürfen laut BGH tatsächlich nur Waren bezeichnet werden, die sich bereits „einen Namen gemacht“ haben bzw. „bekannt und wegen ihrer gleichbleibenden oder verbesserten Qualität anerkannt“ sind. Mit anderen Worten: Da weiß der Kunde, was er bekommt und woher es stammt. Für so genannte anonyme Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, untersagte das Gericht im vorliegenden Fall entsprechend die Aussage „Starke Marken günstig“.

Es bleibt zu wünschen, dass auch das Bundeskartellamt diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Kenntnis nimmt. Denn der Unterschied zwischen Markenware und anonymen Produkten wird dort derzeit konsequent ignoriert. Mit zum Teil drastischen Bußgeldern belegt die Behörde Hersteller, die über viele Jahre Markenware im wahrsten Sinne des Wortes etabliert haben und bei Produktgüte, Materialien oder Zutaten keine Kompromisse eingehen. Dass die unterschiedlichen Produktions- bzw. Qualitätssicherungsverfahren und Vertriebswege natürlich auch zu unterschiedlichen Preisspannen im Handel führen, ist für die Wettbewerbshüter offensichtlich allein schon Anlass für kartellrechtliche Ermittlungen. Das European Trust Institute weist darauf hin, dass sich dabei die aus Kartellamts-Perspektive zulässigen Preisgrenzen meistens im Discountbereich bewegen. Also dort, wo eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Kalkulation für Markenware nach BGH-Maßstäben gar nicht zu realisieren ist. In einem „Discountry“ voller Billigware, das letztlich eine Folge der Kartellamts-Strategie wäre, müssten die Verbraucher auf starke Marken als Orientierungshilfe wohl verzichten.

Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.

Kontakt:
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
0211/555548
redaktion@supress-redaktion.de
http://www.supress-redaktion.de

(Visited 11 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert