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Die vorausgefüllte Steuererklärung: Erleichtert den Datenaustausch, senkt aber nicht die Steuerlast

München. Seit Januar gibt es die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung. Steuerdaten, die dem Finanzamt bekannt sind, können damit online abgerufen und überprüft werden. „Dabei handelt es sich aber längst nicht um eine fertige Steuererklärung“, warnt Wolfgang Schaetz, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.), „denn absetzbare Beiträge werden dabei kaum berücksichtigt.“ Vielmehr hat die Finanzverwaltung damit eine Möglichkeit geschaffen, die bei ihr gespeicherten Daten auf elektronischem Weg verschlüsselt abzurufen. Der Steuerexperte bekräftigt: „Um weiterhin alle Steuersparmöglichkeiten zu nutzen, ist auch nach der Einführung der vorausgefüllten Steuererklärung eine kompetente steuerliche Beratung notwendig.“

Mit der vorausgefüllten Steuererklärung hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit geschaffen, die bei ihr aufgrund von Datenübermittlungen von Dritten gespeicherten Daten auf elektronischem Weg abzurufen. Dies können beispielsweise Übermittlungen des Arbeitgebers oder der Sozialversicherungen sein. Derzeit stehen folgende Daten zum Abruf bereit: Stammdaten, wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Religion und Bankverbindung, Lohnsteuerbescheinigungen des Arbeitgebers, Rentenbezugsmitteilungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Daten zu Vorsorgeaufwendungen, zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge.

„Um die Steuerlast zu senken, sind allerdings die individuell absetzbaren Beiträge entscheidend – und die werden fast gar nicht berücksichtigt“, erklärt Wolfgang Schaetz. Angaben zu Werbungskosten, einzelne Sonderausgaben oder auch außergewöhnliche Belastungen müssen nach wie vor ermittelt und in die Steuererklärung übernommen werden. Wolfgang Schaetz ist sich sicher: „Der elektronische Datenabruf erleichtert nun zwar den Austausch von Daten, er ersetzt aber nicht das persönliche Beratungsgespräch, zum Beispiel zwischen Beratern von Lohnsteuerhilfevereinen und deren Mitglieder.“

Mitglieder der Lohi haben nun aber den Vorteil, dass – bei entsprechender Bevollmächtigung – ihre Beratungsstelle mit der vorausgefüllten Steuererklärung die gespeicherten Daten direkt beim Finanzamt abrufen und überprüfen kann. „Wir empfehlen dringend, die Richtigkeit der Daten prüfen zu lassen und gegebenenfalls zu korrigieren, damit dem Steuerzahler keine Nachteile entstehen“, erklärt Wolfgang Schaetz.

Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, müssen Mitglieder die Lohi dazu berechtigen, ihre Daten bei der Finanzverwaltung abzurufen. Der Verein beantragt in solchen Fällen für seine Mitglieder einen persönlichen Freischaltcode, der per Post zugeschickt wird. Dieser Freischaltcode muss dann umgehend der Beratungsstelle übergeben werden, damit diese die Berechtigung für den Datenabruf erhält, ansonsten verfällt er wieder. Die Prüfung und Korrektur der Daten macht schließlich die Lohi für ihre Mitglieder völlig kostenfrei.

Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de .

Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 550.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG zeigen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 550.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG zeigen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Gudrun Steinbach
Riesstraße 17
80992 München
089 27813113
g.steinbach@lohi.de
http://www.lohi.de

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