Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
Juli 16, 2026

Wir vermieten Ihr Ferienobjekt auf Rügen erfolgreich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Digitale Schadenmeldungen immer beliebter

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Flexera ernennt Mike Jerich zum CEO und tritt in eine neue Phase KI-getriebenen Wachstums ein

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

Spreadly: 5x OMR Leader für digitale Visitenkarten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Neue Horizonte statt Routine –

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Cvent stellt neue Markenidentität vor und investiert mehr als eine Milliarde US-Dollar in KI-gestützte Eventtechnologie

Allgemein
Juli 16, 2026

Zielgruppe verstehen: Warum viele Unternehmen an ihren Kunden vorbei kommunizieren – und wie es besser geht

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Nabab S.A. setzt Fokus auf strukturierte Vermögensplanung nach Unternehmensverkauf

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Westcon-Comstor und Palo Alto Networks stellen mit SASEvolution die Weichen für hochskalierbare SASE-Umgebungen

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 16, 2026

Schwierig sind immer die anderen

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Feedbackgespräche mit Azubis: So gelingt wertschätzende Kommunikation

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Erstes deutschsprachiges Fachevent für moderne Authentifizierung startet im September in Hamburg

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Urlaub mit Pflegebedürftigen: So klappt’s mit Entlastung und Sicherheit

Immobilien
Juli 16, 2026

Schneller Verkauf Ihrer Immobilie auf Rügen

Die neue Pflege-Verfügung der DGHS

Ein wichtiger Zusatzbaustein zu Ihrer Patientenverfügung

(dgpd Berlin) Mit einer Patientenverfügung können Sie selbst bestimmen, wie Sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden und welche Maßnahmen Sie ablehnen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Seit mehr als 30 Jahren betreut die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS) 26.000 Mitglieder: Neben ihrer stets weiterentwickelten juristisch geprüften Patientenschutz- und Vorsorgemappe bietet sie unter anderem Rechtsschutz auf die Durchsetzung der DGHS-Patientenverfügungen sowie einen Notfall-Ausweis. Mit ihm lassen sich die Verfügungen online abrufen. Da immer mehr Menschen pflegebedürftig werden, hat die DGHS als einzige Institution in Deutschland jetzt die Verfügung „Vorsorge für den Pflegefall“ eingeführt. Diese ist ein wichtiger ergänzender Baustein zur Patientenverfügung. Mit ihr – als einer Art Check-Liste – kann man sich vorab in Ruhe auf eine spätere Pflegesituation vorbereiten. So werden Sie sich selbst klar darüber, worauf Sie im Fall der Fälle Wert legen.

In der Pflege-Verfügung können Sie unter anderem beispielsweise erklären, ob Sie solange wie möglich in Ihrem Zuhause bleiben und möglicherweise dort gepflegt werden möchten, von wem Sie Pflege wünschen, von wem nicht. Genauso kann geäußert werden, welches Pflegeheim Sie bevorzugen und welches Sie ablehnen. Die neue Pflege-Verfügung ermöglicht es, festzulegen, ob im Pflegeheim ein Einzel- oder Doppelzimmer gewünscht wird und wie stark es mit persönlichen Dingen ausgestattet sein sollte, ob ein Haustier mitkommen soll oder nicht. Ebenso lässt sich darlegen, ob ein Pfleger oder eine Pflegerin die Intimpflege übernehmen soll. Auch wie mit Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme oder Medikamenteneinnahme umgegangen werden sollte, thematisiert die DGHS-Pflege-Verfügung. Letzteres kann jedoch nicht die Abfassung einer Patientenverfügung ersetzen. Diese sollte in jedem Fall erstellt werden.

Die zusätzliche Pflege-Verfügung ist im Gegensatz zur klassischen Patientenverfügung der DGHS nicht einklagbar, aber hilfreich, um sich über die eigenen Bedürfnisse klar zu werden sowie den Angehörigen und einer künftigen Heimleitung zu signalisieren, was für Sie wichtig ist. Sie können beispielsweise vorab prüfen, welche Lösung für Sie auch finanziell realistisch ist. So können Sie gelassener in die Zukunft blicken.

DGHS – Mein Weg. Mein Wille.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117 Berlin
030-21222337-22
presse@dghs.de
http://www.dghs.de

(Visited 16 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert