Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Wird angestellten Ärzten der Zugang ins Versorgungswerk verwehrt?

Viele angestellte Ärzte sind von der Beitragspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des Versorgungswerks befreit. Ein neues Urteil des Bundessozialgerichts könnte jetzt die Befreiungsmöglichkeit kippen und damit zur kostspieligen Stolperfalle werden.

Wird angestellten Ärzten der Zugang ins Versorgungswerk verwehrt?

StB Marion Thomssen

Angestellte Ärzte konnten sich bislang von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten ihres Versorgungswerks befreien lassen. Jeder Arzt beschäftigt sich mit diesem Thema, da eine Befreiung im Hinblick auf die spätere Rente gewisse Vorteile birgt. In einem Aufsehen erregenden Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht nun entschieden, dass in Unternehmen angestellte Anwälte ab sofort nicht mehr von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. Die ärztlichen Versorgungswerke sind alarmiert – denn das Urteil könnte bald auch auf andere Berufsstände wie die Ärzteschaft übertragen werden.

Angestellte Ärzte als Stolperstein für Arbeitgeber

Hat ein angestellter Arzt eine Befreiung inne, so gilt hierfür immerhin ein gewisser Vertrauensschutz. Wechselt der angestellte Arzt jedoch seine Beschäftigung – sei es eine Veränderung der Tätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber oder natürlich ein Arbeitgeberwechsel – dann endet auch seine Befreiung! „Bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit muss also stets ein neuer Befreiungsantrag gestellt werden“, erklärt StB Marion Thomssen, die auf die Steuerberatung von Ärzten und Arztpraxen spezialisiert ist.

Arbeitgeber muss doppelt zahlen

„Gerade wegen des neuen BSG-Urteils und der nun herrschenden Unsicherheiten wird das Versorgungswerk der Ärzte und Zahnärzte zur gefährlichen Beitragsfalle für Arbeitgeber“, warnt Thomssen. Wechselt ein angestellter Arzt nämlich seinen Job und der neue Arbeitgeber verlässt sich darauf, dass der neue Mitarbeiter von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, kann er zur Zahlung rückständiger Rentenversicherungsbeiträge verdonnert werden. „Über die Jahre hinweg kommen da horrende Summen zustande, die viele Praxen die Existenz kosten könnte!“, so Thomssen. „Wenn keine gültige Befreiung für das aktuelle Arbeitsverhältnis vorliegt, haftet der Arbeitgeber in vollem Umfang.“

Der Tipp von Steuerberater Thomssen:

Die Lohn-und Gehaltsabrechnung für angestellte Ärzte birgt einige berufsgruppenspezifische Fallen – in Zukunft mehr denn je. Lassen Sie diese deshalb nur von einem auf die Heilberufe spezialisierten Steuerberater erstellen – denn der Spezialist weiß, wie Sie versteckte Risiken wie das oben beschriebene vermeiden können.

Bildrechte: StB Thomssen Bildquelle:StB Thomssen

Die inhabergeführte mt Steuerberatungsgesellschaft mbH ist spezialisiert auf die Gesundheitsbranche. StB Marion Thomssen berät seit mehr als 20 Jahren im Heilberufebereich. Schwerpunkte neben der auf Ärzte spezialisierten Steuerberatung sind die Abwehrberatung in Rechtschutzverfahren sowie die Praxisführung als ganzheitliche Steuerungsaufgabe. Die mt Steuerberatungsgesellschaft bietet Beratung aus einer Hand – fachübergreifend und fachrichtungsexplizit mit hochspezialisiertem Wissen.

mt Steuerberatungsgesellschaft mbH
Marion Thomssen
Am Kurpark 6
53177 Bonn
0228/96767-0
info@mtstbg.de
http://www.stb-thomssen.de/

RES JURA Redaktionsbüro
Viola C. Didier
Jägerhalde 121
70327 Stuttgart
0711/50434411
presse@resjura.com
http://www.resjura.de

(Visited 21 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert