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ISPM 15 – Wirksamer Schutz durch internationale Standards minimiert Gefahren

ISPM 15 - Wirksamer Schutz durch internationale Standards minimiert Gefahren

Holzverpackungen, die für den internationalen Warenverkehr bestimmt sind, unterliegen dem ISPM 15. Das Kürzel steht für „Internationaler Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen“ und betrifft ausschließlich Holzverpackungen aus Vollholz mit einer Dicke ab 6 Millimetern. Mittlerweile wurde dieser Standard, welcher die Ein- und Verschleppung von gefährlichen Schadorganismen verhindern soll, von fast 200 Staaten ratifiziert. Neben dem Schutz heimischer Wälder, wird durch den ISPM 15 auch eine internationale Harmonisierung von Einfuhrvorschriften erreicht.

Hitzebehandlung gegen gefährliche Schadorganismen

Nach dem ISPM Nr. 15 behandeltes Holz ist frei von Schädlingen, die große Gefahren für die heimische Flora und Fauna darstellen können, wenn sie unbemerkt eingeschleppt werden. Dazu gehören unter anderem der asiatische Laubbockkäfer, der braune Rüsselkäfer, Nematoden oder auch Sirex-Wespen. Um die Schadorganismen selbst jedoch abzutöten, bedarf es weiterer Maßnahmen.
In der Vergangenheit wurde das Verpackungsholz mit Methylbromid begast – ein Verfahren, das in der gesamten Europäischen Union nicht mehr zulässig ist und auch in zahlreichen anderen Ländern keine Anwendung mehr findet. Daher hat sich die Hitzebehandlung weitestgehend durchgesetzt, bei der der gesamte Holzquerschnitt über einen Zeitraum von 30 Minuten auf 56 °C erhitzt wird. Diese Art der Behandlung nach ISPM 15 kann zudem mit einer technischen Trocknung verbunden werden, durch die die Feuchtigkeit des Verpackungsholzes entzogen und Schimmelbefall verhindert wird. Auch das Unternehmen Schramm & Co GmbH aus Hanau verfügt über eine solche Trockenkammer, für deren Betrieb eine Genehmigung des Landes Hessen vorliegt.

Standardisiertes Verfahren international anerkannt

Neben der Behandlung in der Trockenkammer der Firma Schramm wird auch eine Markierung der Holzverpackungen vorgenommen. Diese ist nach ISPM 15 international standardisiert und besteht im linken Teil aus dem IPPC-Symbol, das auf einer Ähre abgebildet ist. Die Informationen zur Hitzebehandlung werden auf der rechten Markierungsseite durch das Kürzel HT, englisch für „Heat Treatment“ angegeben.

Da die Schramm GmbH im Bundesland Hessen ansässig ist, beinhaltet die Markierung außerdem den ISO-Code DE für Deutschland, sowie das Kürzel HE für Hessen, dem Bundesland, in dem sich die zur Genehmigung zuständige Landesbehörde befindet. Die individuelle Registriernummer des Unternehmens ist ebenfalls auf der Markierung zu sehen, sodass die nach ISPM 15 behandelten Holzverpackungen der Firma Schramm GmbH gänzlich rückverfolgbar sind.

Höchste Maßstäbe an Qualität und Kundenzufriedenheit

Das aus 30 Mitarbeitern bestehende Team um Geschäftsführer Hans-Dieter Schramm hat es sich zur Aufgabe gemacht, die bundesweit ansässigen Kunden der Schramm & Co GmbH voll und ganz zufrieden zu stellen. Seit mehr als 50 Jahren gehören Paletten und Verpackungen zum Spezialgebiet des Unternehmens, weshalb die Kunden auf die langjährige Erfahrung und das Know-how der Firma Schramm bauen können, die als kompetenter Partner in allen Fragen und Wünschen in diesem Bereich individuelle Beratung und Lösungen bietet.
Bildquelle:kein externes Copyright

Seit 1895 wird an unserem Standort Holz verarbeitet. In dieser langen Zeit hat sich der Betrieb mehrfach gewandelt. Heute können wir jedoch auf mehr als 50 Jahre Erfahrung mit Paletten und Verpackungen zurückblicken. Palettenhandel, Verkauf von Gitterboxen und gebrauchten Paletten.

Schramm & Co GmbH
Herr Schramm
Josef-Bautz-Str. 2
63457 Hanau
06181/956333
schrammpalette@web.de
http://www.schrammpalette.de

WIV GmbH
Iris Ries
Clamecystraße 14-16
63571 Gelnhausen
06051-97110
presse@wiv-gmbh.de
http://www.wiv-gmbh.de

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