Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

Die Zukunftsrente aus der Erde – warum Rohstoffe, Demografie und Kaufkraft neu zusammengedacht werden müssen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Mit umsetzungsorientierter KI-Readiness zum nachhaltigen Erfolg

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Prokon: Anleger müssen Verluste von bis zu 70 Prozent befürchten

Prokon: Anleger müssen Verluste von bis zu 70 Prozent befürchten

Prokon: Anleger müssen Verluste von bis zu 70 Prozent befürchten

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html Nach Angaben des Insolvenzverwalters der Prokon Regenerative Energien GmbH müssen Anlegern zwar nicht mit einem Totalverlust, aber mit Verlusten von bis zu 70 Prozent rechnen.

Nachdem das Insolvenzverfahren über Prokon eröffnet wurde, konnten die Anleger leicht durchatmen. Denn zum einen werden ihre Genussrechte im Insolvenzverfahren nicht nachrangig behandelt und zum anderen müssen sie nach Angaben des Insolvenzverwalters nicht mit einem Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen. Allerdings seien Verluste zwischen 40 und 70 Prozent zu befürchten. Die Forderungen müssen beim Insolvenzverwalter bis zum 15. September 2014 angemeldet werden. Zuvor findet am 22. Juli noch eine wichtige Gläubigerversammlung in Hamburg statt, bei der das weitere Vorgehen im Insolvenzverfahren abgestimmt wird.

Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:

Die Anmeldung der Forderungen und auch die Gläubigerversammlung sind für die Anleger zwei wichtige Termine. Bei der Forderungsanmeldung muss beachtet werden, dass diese nicht nur frist-, sondern auch formgerecht geschehen muss. Auch wenn die nötigen Unterlagen vom Insolvenzverwalter zugeschickt werden, ist dies für den Laien keine leichte Aufgabe. Nur korrekt angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden. Erster Prüfungstermin für die Forderungen ist der 15. Januar 2015.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Itzehoe, die Genussrechte als gleichrangige Forderungen zu behandeln, ist sicher absolut begrüßenswert und erhöht die Chancen der Genussrechte-Zeichner, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zumindest zum Teil erfüllt werden. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass der Beschluss des AG Itzehoe noch nicht rechtskräftig ist und von anderen Gläubigergruppen noch angefochten werden kann. Im schlimmsten Fall könnte dann wieder die Nachrangigkeit der Genussrechte stehen.

Um ihre Interessen im Insolvenzverfahren und bei der Gläubigerversammlung zu wahren, können sich Prokon-Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch prüfen, ob möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, so dass nicht alleine auf eine gute Quote Insolvenzverfahren gehofft werden muss und der finanzielle Schaden weiter reduziert wird.

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 16 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert