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Mit steuerfreien Extras gegen den Fachkräftemangel

Tankgutschein, Erholungsbeihilfe & Co. sind die Lösung, um der Abwanderung von Fachkräften in Betrieben entgegen zu wirken. Die Redaktion PRBielefeld im Gespräch mit Rainer Lechtenfeld der K3 GmbH aus Dissen zum Thema Fachkräftemangel.

Mit steuerfreien Extras gegen den Fachkräftemangel

Rainer Lechtenfeld zum Thema Fachkräftemangel im Intervie mit der prRedaktion Bielefeld.

PR:Den Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland laufen die ausgebildeten Fachkräfte davon. Im Interview mit Rainer Lechtenfeld, Geschäftsführer der K3 GmbH aus Dissen erfahren wir mehr über die Möglichkeit, mit steuerfreien Extras dem Fachkräftemangel etwas entgegen zu setzen.

Seit wann beschäftigen Sie sich mit dem Thema Fachkräftemangel?

„Der Fachkräftemangel hat sich zu einem wichtigen Bestandteil unserer Arbeit im Bereich der Lohngestaltung entwickelt. Insbesondere in den letzten Jahren hat das Thema an Bedeutung und Fahrt aufgenommen. Der Fachkräftemanegl ist heute deutlicher spürbar. Mit Lohngestaltung beschäftigen wir uns nun seit über 15 Jahren. Der Fachkräftemangel ist seit etwa 2 Jahren täglich Brot.“

Herr Lechtenfeld, wen betrifft der Fachkräftemangel in der Bundesrepublik?

„Besondern hart betroffen sind kleine und mittelständische Betriebe, die der Abwanderung der qualifizierten Arbeitnehmer finanziell kaum etwas entgegensetzen können. Ist der Mitarbeiter einmal weg, sind die Chancen sehr gering, eine adäquate Ersatzkraft zu finden. So ist heute bittere Realität, dass zum Beispiel ein Glasermeister am Arbeitsmarkt fast nicht verfügbar ist!
Was sich für den Arbeitnehmer als Chance erweist, kann für den Betrieb zum unangenehmen Dauerthema werden.“

Welche Lösung bieten Sie mit Ihrem System der Lohngestaltung?

„Lassen Sie es erst nicht soweit kommen. Nutzen Sie die optimalen Lösungen aus dem Einkommenssteuergesetz und überzeugen Sie Ihre Fachkräfte mit zusätzlichen spürbaren Extras.“

„So haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, Ihrem Arbeitnehmer einen Tankgutschein auszuhändigen. Die Vorteile für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer liegen dabei deutlich auf der Hand.“

Wie sieht soetwas in der Praxis aus?

„Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Bruttolohnerhöhung in Höhe von 75,00 Euro monatlich, stehen dem Arbeitnehmer am Ende nicht mehr als Netto ca. 35,00 Euro bis 40,00 Euro zur Verfügung. Dem Arbeitgeber entstehen jedoch für diese Bruttolohnerhöhung Kosten von insgesamt ca. 95,00 Euro. Hätte nun der Arbeitnehmer anstelle der Bruttolohnerhöhung einen Warengutschein erhalten, hätte der Arbeitgeber lediglich einen Gesamtaufwand von 40,00 Euro gehabt. Es entsteht bei gleichem Netto für den Arbeitnehmer ein Vorteil für den Arbeitgeber von 55,00 Euro monatlich.“

Welche Möglichkeiten gibt es noch Herr Lechtenfeld?

„Neben dem Tankgutschein als steuerfreies Arbeitnehmerextra gibt es noch weitere Lohngestaltungsbausteine. So sind der Kindergartenzuschuss, Reisekosten, betriebliche Kommunikationsgeräte wie Tablett PCs, Betriebliche Altersvorsorge oder ähnliches ein Auszug an Möglichkeiten, die der Arbeitgeber konkret in seinem Betrieb gegen den Fachkräftemangel einsetzen kann.“

Das hört sich nach einer Menge Mitarbeiterbindung an, oder?

„Ja, genau das soll es auch sein. Nutzt der Unternehmer seine gesetzlichen Möglichkeiten im Rahmen der nachhaltigen Lohngestaltung und setzt diese für seinen Betrieb gewinnbringend ein, wird das Abwandern der Fachkräfte im eigenen Unternehmen bald der Vergangenheit angehören. Der Arbeitnehmer wird sich im Zweifel überlegen, ob er bei seinem zukünftigen Arbeitgeber auf alle Vergünstigungen und Extras zum Lohn verzichten möchte.“

Was ist Ihr Fazit zur K3 Lohngestaltung?

„Bei den Nettolohnbausteinen handelt es sich nicht ausschließlich um Eurobeträge, die „einfach“ nur auf das Konto des Mitarbeiters überwiesen werden. So muss das lieb gewonnene Tablett beim Ausscheiden aus dem Betrieb wieder dem Arbeitgeber zurückgegeben werden. Bleibt der monatliche Tankgutschein mit der nächsten Lohnabrechnung aus. Wird der Fahrtkostenzuschuss zukünftig nicht mehr gewährt. Fehlt der Werbekostenzuschuss beim neuen Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung! Erst jetzt wird für den Arbeitnehmer deutlich spürbar, was er an seinem Arbeitgeber hat.“

Gibt es Regeln, die bei der Umsetzung zu beachten sind?

„Unbedingt. Die praktische Umsetzung der Gehaltsoptimierung mit Nettolohnbausteinen in einem Betrieb muß von einem Fachmann oder einem spezialisierten Steuerberater begleitet werden. Hier gilt: Nachhaltige Steuervorteile erhält nur derjenige, der sich an die gesetzlichen Regelungen hält und Bestimmungen beachtet. Hier ist in den letzten Jahren ein deutschlandweites Netzwerk aus Steuerberaterkanzleien entstanden. Der Know-How Austausch ist großartig. Ihren spezialisierten Steuerberater für Lohngestaltung finden Sie übrigens im Internet unter www.lohngestaltung.de.

Vielen Dank für das angenehme Gespräch Herr Lechtenfeld.

Dem Fachkräftemangel mit steuerfreien Extras entgegenwirken. Das Interview mit Rainer Lechtenfeld zu Möglichkeiten und Chancen. Am 14. November 2012 ab 17.30 Uhr können Sie Rainer Lechtenfeld auf einem Fachvortrag bei der IHK Osnabrück zu diesem Thema sehen.

Kontakt:
K3 GmbH
Rainer Lechtenfeld
Feldstrasse 37
49201 Dissen
05421 946 933
info@lohngestaltung.de
http://info@lohngestaltung.de

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