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Vermögensschäden durch mangelhafte Wertermittlung von Immobilien vermeiden

Der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Durch unqualifizierte Wertermittlung entsteht Immobilienbesitzern häufiger erheblicher Vermögensschaden.

Vermögensschäden durch mangelhafte Wertermittlung von Immobilien vermeiden

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Eine korrekte und seriöse Wertermittlung von Immobilien ist nicht nur für Immobilienverkäufer von essentieller Bedeutung. Erbschaft, Investition, Scheidung oder die Beleihung einer Immobilie sind nur einige Beispiele bei denen ein Verkehrswertgutachten notwendig wird.

Auf Grund der aktuell niedrigen Zinsen und hohen Nachfrage am Immobilienmarkt ist das Handelsvolumen von Immobilien so hoch wie noch nie. Die hohe Nachfrage ruft jedoch auch unqualifizierte Quereinsteiger in der Immobilienbranche auf den Plan. Wer sich hier den falschen Ratgeber für die Wertermittlung seiner Immobilie sucht begibt sich schnell auf Glatteis. Bereits bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus kann eine falsche Bewertung einen Vermögensschaden vom Wert eines Kleinwagens verursachen.

Der Begriff „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Nahezu jeder kann sich somit als Sachverständiger bezeichnen. Banken, Gerichte, Versicherungen und Immobilienunternehmen können die Qualifikation eines Sachverständigen an der entsprechenden Zertifizierung erkennen und seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden. Endverbrauchern ohne Branchenkenntnis fällt es jedoch oft schwer einen seriösen und qualifizierten Sachverständigen zu ermitteln.

Auftraggeber sollten sich daher vor einer Beauftragung immer die Qualifikation des Sachverständigen erläutern lassen. Ist der Titel auf der Visitenkarte unbekannt sollte bereits erste Vorsicht geboten sein. Für eine „öffentliche Bestellung“ durch die IHK oder eine Akkreditierung ist eine Berufspraxis von bis zu 8 Jahren und eine einschlägige Ausbildung bzw. ein Studium im Immobilienbereich erforderlich. Private „Akademien“ vergeben selbst definierte „Sachverständigentitel“ oftmals nach Lehrgängen von weniger als drei Tagen an Quereinsteiger ohne jede Vorkenntnis. Hier ist Schaden vorprogrammiert.

Wer auf der Suche nach einem qualifizierten Sachverständigen ist erhält wertvolle Informationen beim „TÜV“, dem „Immobilienverband Deutschland IVD“ oder bei der zuständigen „IHK“. Diese führen zudem ein Sachverständigenverzeichnis.

Die PATAVIA GmbH in Burghausen setzt bei der Bewertung von Immobilien ausschließlich auf hauseigene „Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten
Grundstücken (TÜV)“ die zudem auch beim TÜV ausgebildet wurden. Die Zertifizierung von Gutachtern durch die PersCert TÜV ist für Verbraucher ein Garant für eine qualifizierte Ausbildung, ständige Kontrolle und Weiterbildung.

Weitere Informationen über PATAVIA auf der Homepage www.patavia.de.

PATAVIA ist Ihr Ansprechpartner für die Bewertung und Vermittlung von privaten und gewerblichen Immobilien in den Landkreisen Mühldorf und Altötting. Wir beschäftigen ausschließlich ausgebildete Fachkräfte der Immobilienbranche und Sachverständige. Wir freuen uns auf Ihr individuelles Immobilienanliegen.

Kontakt
PATAVIA GmbH
Herr Dr. Ridder
Marktler Straße 61
84489 Burghausen
08677 / 918880-0
08677 / 918880-80
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