Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Reiserecht

Reiseveranstalter darf genaue Flugzeiten in Reisebestätigung weglassen

Ein Reiseveranstalter darf auf der Reisebestätigung anstelle der exakten Abflug- und Rückflugzeiten auch vermerken „Flugzeiten stehen noch nicht fest“. Dies geht laut D.A.S. aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor. Sind bei Abschluss des Reisevertrages nur die Tage der Hin- und Rückreise vereinbart worden, muss der Veranstalter zu den Flugzeiten keine weiteren Angaben machen.
BGH, Az. X ZR 1/14

Hintergrundinformation:
Wer eine Pauschalreise bucht, möchte in der Regel rechtzeitig wissen, wann er sich auf dem Flugplatz einzufinden hat. Meist finden sich genaue Angaben zu den Abflugzeiten auf der Reisebestätigung des Veranstalters. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, dem Kunden Informationen über den Inhalt des Reisevertrages zu geben. Wie weit diese Informationspflicht geht, ist jedoch durchaus umstritten. Der Fall: Ein Reiseveranstalter hatte auf seinen Reisebestätigungen keine genauen Flugzeiten angegeben, sondern nur darauf hingewiesen, dass die Zeiten für Hin- und Rückflug noch nicht bekannt seien. Ein Verbraucherverband klagte gegen diese Praxis. Die Verbraucherschützer waren der Ansicht, dass der Reiseveranstalter seinen gesetzlichen Informationspflichten nicht genüge. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof wies nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung die Klage ab. Zwar besage die BGB-Informationspflichten-Verordnung, dass Reisende über den Inhalt eines abgeschlossenen Reisevertrages informiert werden müssten. Es sei jedoch nicht gesetzlich geregelt, was denn in einem solchen Vertrag alles enthalten sein müsse. Der Reiseveranstalter könne im Reisevertrag bereits genaue Hin- und Rückflugzeiten festlegen – oder dies sein lassen. Entscheide er sich für letzteres, müsse er auch in der Reisebestätigung dazu keine Angaben machen und könne die Mitteilung der exakten Flugzeiten auf später verschieben. Die Angabe der vereinbarten Reisetage in Verbindung mit dem Hinweis „genaue Flugzeiten noch unbekannt“ sei also völlig ausreichend, solange auch der Reisevertrag selbst nichts weiter enthalte.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.9.2014, Az. X ZR 1/14

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Frau Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570
Monika.Stobrawe@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Frau Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 25 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert