Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Oktober 15, 2026

Tenable nutzt OpenAI GPT Cyber-Modelle zur Erweiterung der automatisierten Sicherheitsprüfung in der CyberAgents Exchange

Tourismus, Reisen
Oktober 15, 2026

Fünf besondere Adressen für ungewöhnliche Nächte in Virginia

Immobilien
Oktober 15, 2026

Ronny Kazyska mit Gastbeitrag bei Finanzen100 über VW-Krise und Immobilienwerte

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 15, 2026

Bitlance Group vor europäischem Großauftrag: PayPay-Bezahlsysteme für rund 12.000 Carrefour-Filialen vorgesehen

Tourismus, Reisen
Oktober 15, 2026

Lakeview Cannobio erweitert sein Angebot in Cannobio!

Allgemein
Oktober 15, 2026

B2B-SEO im technischen Mittelstand: Was die Forrester-Befragung zur KI im Einkauf für Hersteller bedeutet

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 15, 2026

Cloud-Kanzleisoftware Amberlo startet in Deutschland

Immobilien
Oktober 15, 2026

Geschäftsführer von ALPHAUS Immobilienbewertung stärkt Gutachtenqualität durch Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 15, 2026

Lehrkräfte als Vertrauenspersonen: Warum Zuhören so wichtig ist

Immobilien
Oktober 15, 2026

Warum ein Makler Erbengemeinschaften entlastet

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 15, 2026

Wenn Kinder ausgeschlossen werden: Wie Erwachsene richtig reagieren können

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 15, 2026

Wer alles alleine machen will, verliert Zeit und Geld

IT, NewMedia, Software
Oktober 15, 2026

Experten und Strategien für optimale Cybersecurity

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 15, 2026

Kostenfrei online zu Auslandsaufenthalten informieren

Gemeinsames Sorgerecht ist der Regelfall

Nürnberg/Berlin (DAV). Der Antrag eines bisher nicht sorgeberechtigten Vaters, ein gemeinsames Sorgerecht (http://www.familienanwaelte-dav.de) einzurichten, darf nur dann abgewiesen werden, wenn gewiss ist, dass dies dem Kindeswohl widersprechen würde. Das gemeinsame Sorgerecht kann auch gegen den Willen der Mutter angeordnet werden, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.

Unverheirateter Vater stellt Antrag auf gemeinsames Sorgerecht
Die Eltern waren nicht miteinander verheiratet und haben ein gemeinsames im Jahre 2006 geborenes Kind. Noch vor der Geburt des Kindes trennten sich die Eltern. Der Vater hatte zum Zeitpunkt des Antrags jedes zweite Wochenende Umgang mit seiner Tochter. Als Baptist lehnte er das Medium Fernsehen ebenso ab wie den Einsatz von Tabletten, Spritzen und Narkosen bei Kindern.

Seinen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht begründete er mit seiner Befürchtung, die Mutter werde ihren neuen Partner heiraten. Er sah die Gefahr, dass er seiner Tochter entfremdet würde. Auch habe er seit ihrer Geburt regelmäßig Umgang mit ihr gehabt, was die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes positiv beeinflusst habe. An der Erziehungsfähigkeit der Mutter habe er keine Zweifel. Er halte sie für eine gute und liebevolle Mutter und sei überzeugt, dass es dem Wohl der Tochter schadete, wenn sie der Obhut der Mutter entzogen würde. Sollte die Mutter in Erziehungsaufgaben seiner Hilfe bedürfen, sei er bereit, ihr mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Die Mutter lehnte das gemeinsame Sorgerecht ab. Nach ihrer Ansicht habe der Vater „krude“ Weltanschauungen und sei eine problematische Persönlichkeit.

Gericht: Kindeswohl für gemeinsames Sorgerecht entscheidend
Nachdem das Amtsgericht Nürnberg den Antrag noch zurückgewiesen hatte, hatte der Vater vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Das gesetzliche Leitbild sehe das gemeinsame Sorgerecht vor. Voraussetzung sei eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern und ein Mindestmaß an Übereinstimmung. Dabei könne die Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts durch die Mutter nicht so gedeutet werden, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspräche. Dann hätte es letztlich immer die Mutter in der Hand, gegen das gesetzliche Leitbild vorzugehen. Oftmals würde ein gemeinsames Sorgerecht die gegenseitigen Vorbehalte überwinden helfen.

Den Vorbehalten der Mutter sei der Vater auch dadurch entgegengekommen, dass er zwar die gemeinsame Sorge beantragt, jedoch für den Teilbereich der Gesundheitsvorsorge das alleinige Sorgerecht der Mutter überlassen würde. Das beseitige bereits erhebliche Vorbehalte der Mutter.

Gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
Das Gericht stellte noch einmal klar, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Regelfall auch dann anzuordnen sei, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Sie sei nur zu abzulehnen, „wenn die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde“. Dies sei hier nicht der Fall. Selbst die Bedenken des Vaters gegen das Medium Fernsehen sprächen nicht dagegen. Bei objektiver Betrachtung des Fernsehkonsums von Kindern erscheine es angemessen, eine kritische Haltung einzunehmen. „Anerkannt ist, dass ein unkontrollierter oder übermäßiger Fernsehkonsum der Entwicklung von Kindern nicht förderlich ist“, so das Gericht.

An der grundlegenden Kommunikationsbereitschaft der Eltern sei nicht zu zweifeln. Die besonders ablehnende Haltung der Mutter sei erst mit dem Antrag des Vaters auf das gemeinsame Sorgerecht entstanden. Auch habe die Mutter in der Vergangenheit von sich aus – ohne rechtlich verpflichtet zu sein – bei Entscheidungen den Kontakt zum Vater gesucht.

Selbst wenn die Eltern zur Erreichung von einvernehmlichen Problemlösungen aktuell noch häufig der Unterstützung des Jugendamtes bedürften, stehe das nicht dem gemeinsamen Sorgerecht entgegen.

Oberlandesgericht Nürnberg am 9. Dezember 2013 (AZ: 7 UF 1195/139)

Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
presse@familienanwaelte-dav.de
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Visited 33 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert