Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Feedbackgespräche mit Azubis: So gelingt wertschätzende Kommunikation

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Erstes deutschsprachiges Fachevent für moderne Authentifizierung startet im September in Hamburg

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Urlaub mit Pflegebedürftigen: So klappt’s mit Entlastung und Sicherheit

Immobilien
Juli 16, 2026

Schneller Verkauf Ihrer Immobilie auf Rügen

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Die Schattenökonomie der Missgunst: Warum Neid der blinde Fleck der Führung ist und wie man ihn entschärft

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Checkmarx stellt Self-Healing Application Security vor

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 16, 2026

Erlebnisgutscheine: Beliebt, aber mit rechtlichen Fallstricken

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 16, 2026

Tierheimsponsoring & Adoption

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

handz.on gewinnt German Mittelstand Innovation Award 2026

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Nächster Schritt zum digitalen Procurement: Führender Nutzfahrzeughersteller setzt auf JAGGAER One

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Handelsblatt-Ranking: b.telligent zählt erneut zu Deutschlands besten Beratungen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Cohesity ernennt Seb Fitzjohn zum Vice President Partner Channel Sales und GTM Europa

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Ist Hafer eine Lösung bei Unverträglichkeiten?

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Neurodiversität in der psychologischen Praxis

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Straßenverkehrsrecht

Führerscheinentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum

Auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis kann einem Autofahrer seine Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht nach Mitteilung der D.A.S. Im verhandelten Fall war im Blut des Fahrers eine Konzentration von 1,3 ng THC/ml festgestellt worden. Daraus wurde geschlossen, dass dieser keine ausreichende Trennung zwischen Autofahren und Drogenkonsum vornahm.
BVerwG, Az. 3 C 3.13

Hintergrundinformation:
Wer unter Einfluss von Drogen Auto fährt, gilt als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Problematisch ist, dass es – anders als bei Alkohol – keine festen Grenzwerte gibt, bei denen man von einer Beeinflussung des Fahrverhaltens durch das Rauschmittel ausgehen kann. Wiederholt wurde deshalb vor Gericht um die Frage gestritten, ab wann – insbesondere bei gelegentlichem Cannabiskonsum – von einer Beeinflussung des Fahrverhaltens auszugehen ist. Der Fall: Einem Autofahrer war nach einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe entnommen worden. Diese ergab eine THC-Konzentration von 1,3 ng/ml Blutserum. Das Landratsamt entzog dem Mann daraufhin wegen des gelegentlichen Konsums von Cannabis und fehlender Trennung von Cannabiskonsum und Autofahren die Fahrerlaubnis. Er wehrte sich gegen diese Entscheidung und legte Rechtsmittel ein. Das Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung die Entscheidung der Behörde. Von einer ausreichenden Trennung von Cannabiskonsum und Autofahren könne man nur dann ausgehen, wenn eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht eintreten könne. Nach einem Sachverständigengutachten könne bei der gemessenen THC-Konzentration davon ausgegangen werden, dass eine ausreichende Trennung nicht stattfinde. Den gelegentlichen Konsum könne man aufgrund der sonstigen Feststellungen des Gerichts annehmen. Der von dem Autofahrer geforderte „Sicherheitsabschlag“ von den ermittelten Werten wegen möglicher Messungenauigkeiten wurde abgelehnt.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.10.2014, Az. 3 C 3.13

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570
Monika.Stobrawe@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 30 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert