Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Existenzvernichtungsprogramm für externe Spezialisten?

Mittelstandsmagazin WirtschaftsBild über Scheinselbstständigkeit – Verunsicherung bei Unternehmen und Freelancern wächst

Rheinbach, November 2014. Die Verunsicherung bei vielen Unternehmen und externen Spezialisten ist groß. Juristen hingegen dürften sich über eine Art Beschäftigungsprogramm freuen. Worum es geht? Der Gesetzgeber hat zwar ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass Firmen selbständige Experten in Projekten einsetzen. „Für die Zusammenarbeit existiert allerdings ein für den juristischen Laien auf den ersten Blick nicht durchschaubares Regelwerk. Sollten die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, könnte Unternehmen vorgeworfen werden, dass sie Scheinselbständige beschäftigen. Und Scheinselbständigkeit gilt rechtlich als Schwarzarbeit“, so das Mittelstandsmagazin WirtschaftsBild http://www.wirtschaftsbild.de in seiner aktuellen Ausgabe.

„Ich sehe die derzeitige unklare Rechtssituation als hoch problematisch an“, sagt Michael Zondler, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens centomo http://www.centomo.de. „Unternehmen greifen auf externe Spezialisten wie Ingenieure, Controller und IT-Fachleute in der Regel zurück, um sie für zeitlich befristete Aufträge und Projekte einzusetzen. Von dieser Regelung profitieren sowohl die Unternehmen als auch die externen Experten. Durch die öffentliche Debatte über die Scheinselbständigkeit und einschlägige Urteile entsteht aber nun ein falscher Eindruck. Wir reden in Deutschland leider oft einseitig negativ über Zeitarbeit und Dienstverträge. Dabei ist Zeitarbeit oft ein gutes Mittel, um auch geringer Qualifizierte oder Menschen, die länger ohne festen Job waren, wieder in eine geregelte Beschäftigung zu bekommen. Und auch der Dienstvertrag ist dazu geeignet, unsere rund 150.000 hoch qualifizierten Fachkräfte in Deutschland adäquat einzusetzen. Natürlich gibt es immer schwarze Schafe, aber die pauschale Geringschätzung oder gar Kriminalisierung dieser Beschäftigungsformen ist kontraproduktiv“, so der Personalexperte.

Mittlerweile fordert laut WirtschaftsBild auch der Branchenverband BITKOM http://www.bitkom.org mehr gesetzliche Klarheit beim Einsatz von Freiberuflern für Unternehmen. Derzeit gehe die Beauftragung von Freiberuflern für Unternehmen der IT-Branche mit erheblichen Risiken und Unsicherheiten einher. Unter anderem hatte beispielsweise der General-Anzeiger http://www.general-anzeiger-bonn.de berichtet, dass der Deutschen Telekom möglicherweise für mehr als 1.000 Computerspezialisten, die als Freelancer seit vielen Jahren IT-Projekte betreuten, Steuer- und Sozialabgabennachzahlungen drohten, da man sie als Scheinselbständige beschäftigt habe.

„Die Folgen dieser als Grauzone empfundenen rechtlichen Lage können fatal sein. Weltkonzerne fürchten nicht die finanziellen Ansprüche, die so entstehen können. Diese bezahlen sie gleichsam aus der „Portokasse“. Weit gravierender ist der Imageschaden, der so auch durch eine vielleicht einseitige Presseberichterstattung entstehen kann. Unternehmen könnten Dienst- und Werkverträge somit wie der Teufel das Weihwasser scheuen, weil sie medial und juristisch nicht an den Pranger gestellt werden möchten. Die einzigen Profiteure dieser Situation sind Rechtsanwälte, die sich eine goldene Nase verdienen. Ein solches Beschäftigungsprogramm für Juristen hilft aber nicht weiter bei der Behebung des Fachkräftemangels, der bei wirklich hoch qualifizierten Spezialisten nun wirklich existiert“, kommentiert Zondler.

Ist diese unklare Rechtslage also ein „Existenzvernichtungsprogramm für externe Spezialisten“? Der centomo-Chef sieht es wie andere Personalexperten so: „Selbstverständlich muss Missbrauch entschieden bekämpft werden. Wenn zum Beispiel rumänische Arbeiter in der Fleischindustrie zu Hungerlöhnen unter Vertrag genommen werden, so ist dies ethisch nicht zu tolerieren und muss auch juristisch bekämpft werden. Doch bei den Werk- und Dienstverträgen geht es doch um etwas ganz anderes. Hier handelt es sich um projektbezogene Aufgaben wie beispielsweise die Einführung neuer Produktlinien. Branchenverbände wie Bitkom haben Recht. Wir brauchen eine bessere Vorhersehbarkeit bei der Beurteilung der Fragen, welche Kriterien für die Einstufung als Freiberufler erfüllt sein müssen. Paragrafenreiterei und Winkeladvokatentum sind hier fehl am Platz. Ein Richtwert könnte zum Beispiel die Höhe des Verdienstes von Freiberuflern sein. Hier gibt es ja schon Grenzwerte wie zum Beispiel bei der freiwilligen Krankenversicherung.“

Das Redaktionsbüro Andreas Schultheis bietet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Ghostwriting, Manuskripte, Redevorlagen etc. für Unternehmen, Verbände, Politiker.

Kontakt
Andreas Schultheis, Text & Redaktion
Andreas Schultheis
Heisterstraße 44
57537 Wissen
01714941647
schultheisoffice@aol.com
http://www.xing.com/profile/Andreas_Schultheis2

(Visited 26 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert