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Hohe Vergleichsquoten in Sachen Prorendita 4 Beteiligungen. Kick back Rechtsprechung anwendbar.

Anwaltliche Sofortberatung bzgl. Prorendita 4

Die Anlegerschutzkanzlei Eser Rechtsanwälte berichtete bereits, dass sie bundesweit zahlreiche Anleger vertritt, die sich über die Vermittlung von Banken und Sparkassen an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 beteiligt haben.

Zahlreiche Klagen sind vor diesem Hintergrund bereits vor verschiedenen Landgerichten eingereicht worden. In der Zwischenzeit haben bereits die ersten mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen stattgefunden.

In einigen Fällen konnten die Verfahren sogar durch Prozessvergleiche beendet werden.
Hierbei wurden zum Teil sehr hohe Vergleichsquoten für die Anleger vereinbart.

Aktuell hat z.B. das Landgericht Stuttgart in einer heute vor dem Landgericht Stuttgart stattfindenden mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass in Fällen der vorliegenden Art, wo Aufklärungsfehler nachweisbar sind, Vergleichsquoten i.H.v. 2/3 der eingeklagten Summe zu Gunsten des Anlegers üblich sind und in dieser Höhe auch seitens des Gerichtes Vergleichsvorschläge angeboten werden.

Entscheidend für die vertretene Auffassung des Landgerichtes ist hierbei der Umstand,, dass es sich bei den seinerzeit an die damalige Citibank (jetzt Targobank) geflossenen Provisionen, um aufklärungsbedürftige Rückvergütungen im Sinne der Kick Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehandelt hat.

Wie bereits seitens der Anlegerschutzkanzlei Eser an einer anderen Stelle berichtet worden ist, reicht es für die Begründetheit des Schadensersatzanspruch bereits aus, dass der Bankberater seinerzeit nicht über die Existenz und die genaue Höhe dieser Rückvergütungen aufgeklärt hat.

Diese Auffassung wird nun durch die im Termin gegebenen Hinweise des Landgerichts Stuttgart erneut bestätigt.

Für den Anleger besteht dadurch eine günstig und relativ abgesicherte Rechtsposition, sich von der riskanten und verlustträchtigen Lebensfondsbeteiligung auch im Nachhinein zu lösen.

http://www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen-Interessengemeinschaft-Prorendita-Eser%20Rechtsanw%C3%A4lte.pdf

Über den eigens angefertigten Fragebogen besteht für den ratsuchenden Anleger die Möglichkeit, sich mit den Anwälten der Kanzlei Eser in Verbindung zu setzen und sich zunächst unverbindlich und kostenfrei über etwaige Handlungsmöglichkeiten zu informieren. Eser Rechtsanwälte werden bundesweit tätig. In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines. Darüber hinaus ist er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter für die Duale Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW) tätig.

Kanzlei für Anlegerschutz,
Gründer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser. Bundesweite Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Kontakt:
Eser Rechtsanwälte
Kemal ESER
Langestr. 51
70174 Stuttgart / Berlin
0711 / 22937-08
info@kanzlei-eser.de
www.kanzlei-eser.de

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