Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Ajman von Numbeo Safety als sicherste Stadt der Welt ausgezeichnet

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

(Fris)Urlaub? Jeder zweite Mann würde sich im Ausland verschönern lassen

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Fewobird übernimmt Reiseportal Urlaub-mit-Hund.de

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Philips Evnia 4K-QD-OLED-Gaming-Monitor vereint 165-Hz-Geschwindigkeit mit beeindruckender Bildqualität

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Prognoseanpassung: Schwäche im Maschinenbau belastet Hoenle Gruppe

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 22, 2026

Neuer CAD-Konverter für den digitalen roten Faden

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

Birke in der Phytotherapie – Birkenpech als uraltes Heilmittel neu entdeckt

Allgemein
Juli 22, 2026

Start-up-Fallen vermeiden – typische Gründerfehler aus Sicht von Max Weiss

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Mehr Kontext, bessere Entscheidungen: warum SOC-Teams ganzheitliche Transparenz brauchen

Sport, Events
Juli 22, 2026

BikePass ersetzt die Fahrradpass-App der Polizei

Auto, Verkehr
Juli 22, 2026

Xcase 3in1-Fahrradtasche für Gepäckträger, 25 Liter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 22, 2026

Medikamente mögen keine Hitze

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

DUALIS beleuchtet: Wann reicht PPS für die Planung aus und wann ist APS unverzichtbar?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Dienstwagenbesteuerung: Viertelregelung für E-Autos auf 100.000 Euro ausgeweitet

Zulässige Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Ausnahmen nach deutschem Arbeitsrecht

Arbeiten bis zum Umfallen? Welche Arbeitszeiten sind im deutschen Arbeitsrecht zulässig, welche Ruhezeiten sind einzuhalten? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Ausgangspunkt Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag:

Bei der Frage, zu welchen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer verpflichtet ist, sollte man zunächst in den Arbeitsvertrag bzw. in geltende Tarifverträge schauen. Dort wird regelmäßig auch der Umfang der Arbeitszeit (häufig 40 Stunden/Woche bei fünf Arbeitstagen) vereinbart.

Begrenzung Arbeitszeitgesetz:

Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag ist allerdings unwirksam, soweit die gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeiten überschritten werden. Gemäß § 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Ausnahmen:

Unter bestimmten Voraussetzungen sind hiervon durch Tarifvertrag oder Betriebs- oder Dienstvereinbarung eng begrenzte Ausnahmen zulässig. Ausnahmen sind auch für Schichtbetriebe möglich.

Ruhezeiten:

Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben (§ 5 ArbZG). In bestimmten Betrieben, zum Beispiel Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Hotels und in der Landwirtschaft kann die Ruhezeit um bis zu 1 Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit aus mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.

Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen:

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen Arbeitnehmer von 0-24 Uhr nicht beschäftigt werden. In mehrschichtigen Betrieben kann die Sonntags- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.

Ausnahmen von der Ruhe an Sonn- und Feiertagen:

Vom Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen gibt es Ausnahmen zum Beispiel bei Rettungsdiensten, bei der Feuerwehr, in Krankenhäusern, Gaststätten, Hotels, Theater, Presse, Messe, Verkehr, Landwirtschafts- und Bewachungsunternehmen. Auch in diesen Betrieben müssen 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. Arbeitnehmer die an einem Sonntag beschäftigt werden, müssen zudem einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb von zwei Wochen zu gewähren ist.
In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen sind eng begrenzte Ausnahmen zulässig.

5.11.2014

Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 31 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert