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Schäden durch Frost und Schneelast vermeiden

NÜRNBERGER Versicherung gibt Tipps für Hausbesitzer und Mieter

Schäden durch Frost und Schneelast vermeiden

Trügerische Idylle: Gefrorene Leitungen und Schneelast können für Hausbesitzer zum Ärgernis werden.

Ob Hausbesitzer oder Mieter, die Wintervorbereitungen treffen jeden. Dazu zählt zum Beispiel, dass bei sehr frostigen Temperaturen Wasserleitungen und Heizungsrohre bersten können. Wenn das Wasser in den Leitungen steht und in den Räumen nicht genug geheizt wird, dann kann das Wasser gefrieren. Weil Eis sich aber im Verhältnis zum Volumen des Wassers ausdehnt, benötigt es mehr Platz – den es in den Leitungen meist nicht hat. Das Rohr kann dem Druck des Eises nicht standhalten und platzt. Weil die Leitung eingefroren ist, merkt das aber zunächst niemand. Erst wenn es warm wird, fällt das Problem auf: Das Eis schmilzt und es kommt zu einem Leitungswasserschaden.

Gefrorene Leitungen vermeiden

„Vorbeugen kann man am effektivsten, indem man auch abgelegene und wenig genutzte Räume heizt“, erklärt Peter Meier von der Nürnberger Versicherungsgruppe und ergänzt: „Das Heizkörperventil in Frostschutzstellung zu bringen, reicht nicht. Der Frostwächter verhindert zwar, dass der Heizkörper einfriert, doch die Rohre schützt er nicht.“ Eine konstante Raumtemperatur, so Meier, sei auch für die Heizkosten das Beste. Die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung schützt zwar vor den monetären Folgen des Leitungswasserschadens, ärgerlich ist so ein Zwischenfall dennoch.

Schneelast als Risiko fürs Dach

Nicht die Wohngebäudeversicherung, sondern die Elementarschadenversicherung (http://www.nuernberger.de/ihr_bedarf/wohnung/elementarschutz/index.html) schützt Hauseigentümer dagegen vor den Schneelasten, die sich auf dem Dach ansammeln. Das sieht zwar idyllisch aus, ist aber ein hohes Risiko. Denn Risse, Verformungen und Einstürzen können die Folge sein, weil Schnee erstaunlich schwer ist. Eine Schneeschicht von zehn Zentimetern kann es pro Quadratmeter auf immerhin 100 Kilogramm Gewicht bringen. Ob das Dach der Belastung standhält, können nur versierte Dachdecker oder die Feuerwehr entscheiden. „Auf keinen Fall sollte man allerdings selbst auf das Dach steigen, um den Schnee herunterzuschaufeln“, warnt Peter Meier.

Schnee auf der Photovoltaikanlage

Schnee sollte von der Photovoltaikanlage auf einem Dach am besten ganz von allein herunterrutschen. Das klappt meist gut, wenn die Dachneigung mehr als 30 Grad beträgt. Ist das Dach flacher, müssen die Betreiber der Anlage dafür sorgen, dass die Module vom Schnee befreit werden. Weil gerade bei Eisglätte die Gefahr groß ist, vom Dach zu stürzen, sollte man nie ungesichert aufs Dach steigen. Generell ist es wichtig, die Solarmodule vor Beschädigungen zu schützen.

Tipps, wie man Frostschäden vermeidet und was man im Ernstfall tun kann, finden Interessierte auf der Homepage der NÜRNBERGER Versicherung (http://www.nuernberger.de/service-center/ratgeber/aktuelle_verbrauchertipps/VB20141103/index.html) .

Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, mit Hauptsitz in Nürnberg und Niederlassungen in ganz Deutschland, bietet seit 1884 entsprechend ihrem Slogan „Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg“. Die NÜRNBERGER ist großer Personen- und Sachversicherer, Partner mittelständischer Betriebe und berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Mit ihren innovativen Entwicklungen zur Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-Versicherung sowie rund ums Hab und Gut hat sich die NÜRNBERGER einen ausgezeichneten Ruf im deutschen Versicherungsmarkt erworben.

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90334 Nürnberg
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