Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Mai 2, 2024

CybeReady launcht neues Kommunikationszentrum auf seiner Cybersecurity-Trainingsplattform

IT, NewMedia, Software
Mai 2, 2024

Ein Podcast mit Paessler-Experten

Umwelt, Energie
Mai 2, 2024

4Cast GmbH & Co. KG launcht Langzeitertragsprognosen

Garten, Bauen, Wohnen
Mai 2, 2024

Zu viel, zu wenig, zu nass, zu trocken

Computer, Information, Telekommunikation
Mai 2, 2024

connect professional nominiert STARFACE Advanced und STARFACE Cloud Services als „products of the year 2024“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 2, 2024

Lithium Hot Stock mit bahnbrechender Übernahme. Börsenstar setzt nach 20.900% auf diese Lithium-Aktie. Neuer 650% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 7.008% mit SQM Sociedad Quimica y Minera de Chile SA ($SQM), 7.973% mit Lithium Americas

Immobilien
Mai 2, 2024

Digitale Hausverwaltung: Immobilieninvestor Holger Ballwanz beteiligt sich an Novumstate

Kunst, Kultur
Mai 2, 2024

Santiago Ribeiro organisiert Ausstellung in den Bergen

Essen, Trinken
Mai 2, 2024

Freizeit auf Mallorca: Bratwurst auf der Finca herstellen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 2, 2024

Manager*innen zunehmend mit Schadensersatzklagen konfrontiert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 2, 2024

Medigene präsentiert überlegene TCR-T-Zell-Funktionalität bei Verwendung eines kostimulatorischen Switch-Proteins

Bildung, Karriere, Schulungen
Mai 2, 2024

Berufung Clown und Humortrainer

Immobilien
Mai 2, 2024

Immobilienmakler Insel Rügen SCHNELLER VERKAUF über 1600 verkaufte Immobilien

Bildung, Karriere, Schulungen
Mai 2, 2024

Excellence Award für 240 Sekunden brillante Rhetorik

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Immobilienrecht

Räumpflicht im Parkhaus

Ein Parkhausbetreiber hat grundsätzlich Verkehrssicherungspflichten in seinem Parkhaus. Dies bedeutet aber nicht, dass er die Nutzer vor jeglicher möglichen Gefahr bewahren muss. Wie die D.A.S. unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Dortmund mitteilt, haftet der Betreiber bei einem Sturz wegen Schneeglätte nicht, wenn er ausreichende Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt hat.
LG Dortmund, Az. 3 O 566/13

Hintergrundinformation:
Wer eine mögliche Gefahrenquelle schafft, hat auch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht inne und muss dafür sorgen, dass den jeweiligen Benutzern kein Schaden zustößt. Allerdings hat die Verkehrssicherungspflicht Grenzen – denn auch noch so große Sorgfalt kann nicht jedes Risiko im Leben ausschließen. Der Fall: Ein Ehepaar hatte in einem Einkaufszentrum eingekauft. Ihr Auto hatten sie im centereigenen Parkhaus abgestellt. Der Rückweg zum Auto gestaltete sich rutschig: Andere Fahrzeuge hatten Schnee- und Eisreste mit ihren Reifen ins Parkhaus befördert. Die Ehefrau stürzte am Heck des eigenen PKW und verletzte sich. Man verlangte nun Schadenersatz vom Betreiber des Parkhauses sowie 10.000 Euro Schmerzensgeld. Das Urteil: Nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung wies das Landgericht Dortmund die Klage ab. Zwar müsse derjenige, der eine Gefahrenlage schaffe, grundsätzlich die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, sei jedoch nicht zu erreichen und nicht zu erwarten. Der Parkhausbetreiber müsse zwar die Stellflächen räumen. Es könne aber nicht von ihm erwartet werden, dass er jede Glättebildung im gesamten Parkhausbereich unterbinde. Der Unfall habe sich im überdachten Bereich ereignet. Der Betreiber habe den nicht überdachten Bereich und die Zu- und Abfahrten räumen lassen und Vorkehrungen getroffen, um „hereingefahrene“ Schnee- und Eisglätte zu entdecken. Mehr sei organisatorisch gar nicht machbar gewesen.
Landgericht Dortmund, Urteil vom 16.04.2014, Az. 3 O 566/13

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570
Monika.Stobrawe@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 10 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert