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Schimmel in der Wohnung: Schimmelpilz selbst beseitigen?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.

Ist es sinnvoll den Schimmelpilz erstmal selbst zu beseitigen, um eine Gefährdung der eigenen Gesundheit auszuschließen?

Ausgangslage:

Mit Beginn der Heizsaison kehrt auch der Schimmel in die deutschen Mietwohnungen zurück. Ursache ist unter anderem eine verfehlte Politik der einseitigen Förderung der Wärmedämmung bei Vernachlässigung von Lüftungsmaßnahmen. Das Phänomen wird daher in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Mietern stellt sich in einer solchen Situation die Frage, ob sie als Sofortmaßnahme zunächst selbst den Schimmel beseitigen.

Argumente für eine sofortige Beseitigung des Schimmelpilzes durch den Mieter

-Der Vorteil ist, dass der Schimmelpilze zumindest oberflächlich erst einmal entfernt ist und keinen Schaden an der Gesundheit des Mieters anrichten kann. Gerade wenn kleine Kinder mit in der Wohnung wohnen, ist dies ein gewichtiges Argument.

Argumente gegen eine sofortige Beseitigung des Schimmelpilzes durch den Mieter

-Die Ursachen für den Schimmelpilz werden durch die oberflächliche Beseitigung nicht behoben.

-Soweit vom Vermieter dann Instandsetzung verlangt, sowie Mietminderung und Zurückbehaltungsrechte am Mietzins geltend gemacht werden, können bei Veränderung der Lage vor Ort Beweisprobleme entstehen. Der Vermieter wird sagen: es ist kein Schimmel vorhanden. Unter Umständen kann ein Sachverständiger später die Lage nicht mehr nachträglich korrekt beurteilen.

-Es besteht die Gefahr, dass auch die Beseitigung nicht erfolgreich ist und nur das optische Bild verändert wird, während die Raumluft weiter vergiftet bleibt.

Fazit für Mieter:

Zumindest aus anwaltlicher Sicht erscheint es in der Regel sinnvoller, die Beweislage nicht zu verändern. Gegebenenfalls muss darüber nachgedacht werden, die Gesundheitsgefahr durch ein Privatgutachten auszuschließen oder die Gefahr vorübergehend hinzunehmen. Wer das für unzumutbar hält, muss dann in den sauren Apfel beißen und Nachteile bei der späteren Verfolgung der Ansprüche gegenüber dem Vermieter in Kauf nehmen.

1.12.2014

Spezialseiten zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilz in Wohnraum und Gewerbe

Seite für Mieter: www.schimmel-anwalt.de

Auf dieser Seite finden Mieter juristischen Informationen rund um das Thema Schimmelpilz. Sie finden Tipps zum richtigen Vorgehen, zur Beweissicherung und Muster für Aufforderungsschreiben an den Vermieter, die Geltendmachung von Mietminderung, den Ausspruch einer Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung und Erhebung einer Klage wegen Instandsetzung und Mietminderung. Daneben werden laufend aktuelle Urteile zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilze in Mietobjekten mit entsprechenden Kommentaren vom Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht veröffentlicht.

Schließlich bieten wir Mietern auf dieser Seite die Möglichkeit einer Begutachtung ihres Falls und der Möglichkeiten eines effektiven Vorgehens zum Pauschalpreis an.

Seite für Vermieter: www.schimmelpilz-anwalt.de

Auf dieser Seite finden Vermieter juristische Informationen zum Thema Schimmelpilz, Mietvertrag, Hinweise an den Mieter zum Lüftungsverhalten, Beweissicherung und Musterschreiben einer Abmahnung und Kündigung wegen unberechtigter Mietminderung (Zahlungsverzug) sowie das Muster einer Räumungsklage. Daneben werden laufend aktuelle Urteile zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilze in Mietobjekten mit entsprechenden Kommentaren vom Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht veröffentlicht.

Schließlich bieten wir Vermietern auf dieser Seite die Möglichkeit einer Begutachtung ihres Falls und der Möglichkeiten eines effektiven Vorgehens zum Pauschalpreis an.

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Bredereck & Willkomm
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Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
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http://www.recht-bw.de

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