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Auffanggesellschaft oder sofortige Insolvenz?

Das ist Gretchenfrage, die Sie sich vor Insolvenzantragsstellung beantworten müssen!

Auffanggesellschaft oder sofortige Insolvenz?

Unternehmen müssen bei Liquidationsproblemen und Zahlungsunfähigkeit schnell über die Zukunft ihrer Firma nachdenken. Hier kommt entweder eine Insolvenz infrage oder auch das Gründen einer Auffanggesellschaft. Doch nicht jede Möglichkeit eignet sich hier für jedes Unternehmen.

Selbstständigkeit als einzige Möglichkeit

Für viele Unternehmer geht es um den Erhalt der Selbstständigkeit. Oftmals haben sie keine andere Wahl, als selbstständig zu bleiben in diesem Fachbereich. Begründet ist dies in Kundenkontakten und Know-How. Demnach stehen nur zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder schlägt man den Weg im Insolvenzverfahren ein. Oder man gibt das Gewerbe auf und wird Angestellter bei einer neu gegründeten Auffanggesellschaft. Danach beantragt er das Insolvenzverfahren als Arbeitnehmer.

Insolvenzverwalter schließt Unternehmen

Eine Insolvenz kann in diesem Rahmen entweder glatt oder auch mit vielen Problemen ablaufen. Das hängt immer vom ausgewählten Insolvenzverwalter ab. Zeigt dieser viel Verständnis, setzt er sich für den Erhalt der Betriebseinheit ein. Allerdings bevorzugen die meisten Insolvenzverwalter einen bequemen Weg und schließen das Unternehmen. Die Geschäftseinrichtung geht dann in die Insolvenzmasse ein und Sie stehen als bisheriger Unternehmer vor dem Nichts.

Auffanggesellschaft gründen

Ein zweiter Weg bietet die Auffanggesellschaft ab. Hierbei schließt man das Gewerbe selbst noch vor dem Insolvenzverfahren. Ein Bekannter gründet danach ein deckungsgleiches Gewerbe und stellt Sie als Arbeitnehmer ein. Jetzt können Sie als Arbeitnehmer den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren stellen, wodurch das neue Unternehmen nicht angetastet wird. Sie haben in der Insolvenz selbstverständlich die Pflicht, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Natürlich dürfen Sie die Auffanggesellschaft nicht missbrauchen, um dem Insolvenzverwalter den Zugriff auf die spätere Insolvenzmasse zu entziehen. Aber das ist natürlich nicht Ihr Bestreben.

Unsere Rechtsanwälte und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in den Büros Eislingen, Leonberg, Stuttgart und Tübingen beraten Sie gern zum Thema Auffanggesellschaft und Insolvenz in unserer Kanzlei unter: 0711 – 205 263 849

Unser kostenloser Insolvenz-Blog: http://www.sg-kanzlei.de/category/insolvenz-blog/
Kanzlei Schmidt auf Facebook: https://www.facebook.com/kanzlei.schmidt.leonberg

Kanzlei Rüdiger Schmidt – gemeinsam mit meinem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Betriebswirten und Fachanwälten unterstütze ich Sie, wenn Sie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Meine Kanzlei ist Mitglied der „Vereinte Insolvenzverwalter eG“, einem Kompetenznetzwerk regional tätiger Insolvenzverwalter, und arbeitet als Mitglied des „Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.“ (kurz VID) nach den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung,GOI“. Wir sind seit 2009 nach ISO 9001:2008 zertifiziert und garantieren Ihnen damit jederzeit die hochwertige Qualität und den kundenorientierten Service, den Ihre Ausnahmesituation verlangt. Mein Team und ich stehen an Ihrer Seite.

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