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Bequeme Bahnreise: Was Sie zur Sitzplatzreservierung wissen sollten

In den Osterferien rollt die erste Reisewelle des Jahres.

Ostern und die damit verbundenen Schulferien stehen vor der Tür! Und damit auch die erste große Reisewelle des Jahres, denn viele Menschen wollen die freien Tage mit ihrer Familie verbringen. Reisen per Bahn kann sehr bequem sein: Wenn Sie mit Ihrem Zugticket eine Sitzplatzreservierung buchen, ist Ihnen ein Platz sicher. ARAG Experten sagen, welche Rechte Sie als Fahrgast haben.

Unbedingt Sitzplatzreservierung vornehmen
Wer zu Ferienzeiten oder an Feiertagen mit dem Zug verreisen möchte, sollte unbedingt an eine Sitzplatzreservierung denken, erinnern ARAG Experten. Denn eine gültige Bahnfahrkarte garantiert nur den Anspruch auf Beförderung – nicht aber das Recht auf einen Sitzplatz. Auch wenn Sie bereits eine Fahrkarte erworben haben, können Sie nachträglich einen Platz hinzubuchen. Meist ist dies bis kurz vor der Abreise möglich, sollte aber zum Beispiel an Feiertagen möglichst frühzeitig erfolgen. Einfach geht das über die Webseiten der Deutschen Bahn (DB). Bei vielen ICE-Verbindungen können Sie Ihren Wunschplatz über die grafische Sitzplatzanzeige auswählen, zum Beispiel am Fenster, nahe am Ausgang oder am Gepäckregal. Zusätzlich erhalten Sie oft Informationen über die Fahrtrichtung – falls Sie ungerne rückwärtsfahren.

Das zugbegleitende Personal hilft
Zu den Hauptreisezeiten kann es vorkommen, dass Waggons kurzfristig abgekoppelt und an andere Züge angehängt werden. Ebenso kann die elektronische Anzeige über den Sitzplätzen ausfallen, die die Reservierung anzeigt. Können Sie Ihren Platz nicht auf Anhieb finden, wenden Sie sich am besten gleich an einen Zugbegleiter.

Kostenerstattung
Wenn Sie trotz Reservierung keinen Platz bekommen, weil zum Beispiel ein Zug ausgefallen ist, können Sie sich die Reservierungsgebühr meist erstatten lassen. In solch einem Fall sollten Sie sich an den „Kundendialog“ der Deutschen Bahn wenden. Oft gibt es bei der Kostenerstattung für eine nicht ordnungsgemäß ausgeführte Sitzplatzreservierung aber enttäuschte Gesichter. Man darf nämlich nicht vergessen, dass man nur den Preis der Reservierung erstattet bekommt, nicht aber die Kosten der gesamten Fahrkarte.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

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