Neuigkeiten Timeline

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Neue Rezeptplattform kämpft gegen werbeüberladene Wettbewerber

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

nLighten und Arqit beweisen, dass die Public Cloud genutzt werden kann, ohne dabei auf Souveränität zu verzichten

Tourismus, Reisen
Juli 16, 2026

Hotel Sansibar: ASILI FREQUENCIES feiert Premiere im Hotel Green Ocean Zanzibar

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Flüssigkeitszufuhr: Warum Longevity mit einfachen Routinen beginnt

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

chungit Akademie: Fundiertes Wissen über Schungit und Edelschungit strukturiert lernen

Handel, Dienstleistungen
Juli 16, 2026

Wir vermieten Ihr Ferienobjekt auf Rügen erfolgreich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Digitale Schadenmeldungen immer beliebter

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Flexera ernennt Mike Jerich zum CEO und tritt in eine neue Phase KI-getriebenen Wachstums ein

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

Spreadly: 5x OMR Leader für digitale Visitenkarten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Neue Horizonte statt Routine –

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Cvent stellt neue Markenidentität vor und investiert mehr als eine Milliarde US-Dollar in KI-gestützte Eventtechnologie

Allgemein
Juli 16, 2026

Zielgruppe verstehen: Warum viele Unternehmen an ihren Kunden vorbei kommunizieren – und wie es besser geht

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Nabab S.A. setzt Fokus auf strukturierte Vermögensplanung nach Unternehmensverkauf

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Westcon-Comstor und Palo Alto Networks stellen mit SASEvolution die Weichen für hochskalierbare SASE-Umgebungen

Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta aus Aichach informieren:

Die Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta aus Aichach sind für ihre Klienten in verschiedenen Bereichen tätig.

Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta aus Aichach informieren:

Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta, Aichach (Bildquelle: Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta, Aichach)

Erb-, Familien- und Arbeitsrecht zählt ebenso zum Aufgabengebiet, wie Sozialversicherungs-, Zivil- und Strafrecht.

Die geringe Verbreitung von dem durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Instrument der Vormundbenennung entspricht nicht der Bedeutung, welche diesem Thema für Eltern mit minderjährigen Kindern zukommen sollte. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass vom Familiengericht mangels Benennung eine Person zum Vormund bestellt werden könnte, welche die Eltern keinesfalls wollten. Deshalb erklären die Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta aus Aichach, welche Möglichkeiten das Gesetz Eltern einräumt.

Die Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta aus Aichach weisen allerdings darauf hin, dass der Vormund nur durch letztwillige Verfügung benannt werden kann, also in einem – auch gemeinschaftlichen – Testament oder Erbvertrag. Nach Ansicht der Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta aus Aichach ist auch eine isolierte Benennung ohne weitere Anordnungen (wie etwa Erbeinsetzungen, Vermächtnisanordnungen) zulässig, denn es kann niemand gezwungen werden, erbrechtliche Verfügungen zu treffen. Eine wirksame Benennung ist aber nur möglich, wenn dem Benennenden zum Zeitpunkt des Todes die elterliche Sorge über das Kind zusteht, also nicht, soweit die elterliche Sorge ruht oder entzogen wurde.

Die Benennung ist jederzeit widerruflich; eine davon abweichende Vereinbarung unwirksam. Macht nur ein (sorgeberechtigter) Elternteil von seinem Benennungsrecht Gebrauch, so ist dessen Vormundbenennung maßgebend. Getrennt lebende Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben, können sowohl gemeinsam, aber auch allein einen Vormund benennen. Haben der Vater und die Mutter verschiedene Personen als Vormünder benannt, so ist die Benennung durch den zuletzt verstorbenen Elternteil maßgeblich.

Die wirksame Benennung einer Person zum Vormund hat grundsätzlich zur Folge, dass das Familiengericht diese Person zum Vormund bestellen muss, es sei denn, dies würde dem Wohl des Kindes widersprechen. Auch die Benennung einer anderen, als dem getrenntlebenden, nicht sorgeberechtigten Elternteil kommt nur dann in Frage, wenn eine Übertragung des Sorgerechts auf den überlebenden Elternteil dem Kindeswohl widersprechen würde. Es empfiehlt sich also, Gründe hierfür anzugeben. Doch ist das Familiengericht hieran nicht gebunden, sondern entscheidet nur dann gegen den überlebenden Elternteil, wenn eine Übertragung des Sorgerechts tatsächlich dem Wohl des Kindes widerspricht.

Es kann auch festgelegt werden, wer nicht zum Vormund bestellt werden soll. Liegen einander widersprechende Anordnungen vor, wenn also ein Elternteil eine bestimmte Person ausschließt, die von dem anderen Elternteil als Vormund benannt wurde, gilt auch hier nur die Anordnung des zuletzt verstorbenen sorgeberechtigten Elternteils. Wichtig ist aber, die auszuschließenden Personen konkret zu bezeichnen. Der pauschale Ausschluss von Personengruppen (z.B. alle Verwandten eines Elternteils) wird nicht für zulässig erachtet.

Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta, Aichach

Firmenkontakt
Anwaltskanzlei Sandmeier und Sixta
Clemens Sandmeier
Bahnhofstr. 23 A
86551 Aichach
08251 / 204540
mail@aichacher-anwaltskanzlei.de
http://www.aichacher-anwaltskanzlei.de

Pressekontakt
Kunze Medien AG
Christiane Reiner
Maria-Josepha-Str. 6-8
80802 München
089/38187-187
christiane.reiner@kunze-medien.de
http://www.kunze-medien.de

(Visited 26 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert