Neuigkeiten Timeline

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 21, 2026

7links 2K-Pan-Tilt-Überwachungskamera IPC-945, Akku, Solar

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 21, 2026

Dein Business darf zu deinem Leben passen

Essen, Trinken
Oktober 20, 2026

Zwei Abende, die in Erinnerung bleiben – Schleswig-Holstein Gourmet Festival zu Gast in der Namine Witt

Elektro, Elektronik
Oktober 20, 2026

Schukat auf der electronica: Halle C6, Stand 550

Elektro, Elektronik
Oktober 20, 2026

Pelnox erweitert das Angebot an Ag/AgCl-Leitpasten und Elektrodenfolien für medizinische Elektroden und Biosen

Allgemein
Oktober 20, 2026

Erste Messe mit kleinem Budget: RETIO veröffentlicht Checkliste für mobile Messestände

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 20, 2026

Hör auf zu jammern und geh all in

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 20, 2026

Lass dich niemals von deinem Plan abbringen

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

Gemeinsam die Zukunft des Fachhandels gestalten

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

Flexera baut Plattform für KI-Kostenmanagement aus und erweitert Ökosystem

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

KI-Infrastruktur-Monitoring: warum ein KI-Stack nur so stark ist wie die Infrastruktur darunter

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 20, 2026

Von KI-Agenten bis zur intelligenten Produktion: AICon Industry Mannheim stellt Konferenzprogramm vor

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 20, 2026

Garage: Doppelt interessant für Einbrecher

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 20, 2026

Noosha Aubel: Führungsversagen statt Neuanfang – ist Potsdams Oberbürgermeisterin ihrem Amt gewachsen?

Kein Elternunterhalt bei besonders kränkendem Verhalten

Oldenburg/Berlin (DAV). Eltern sind nicht nur ihren Kindern unterhaltspflichtig, auch Kinder müssen für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn diese es nicht mehr können. Diese Unterhaltspflicht hat aber Grenzen: Eine nachdrückliche und dabei herabwürdigende Kontaktverweigerung kann eine Unterhaltspflicht des Kindes für ein Elternteil entfallen lassen. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 25. Oktober 2012 (AZ: 14 UF 80/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Die Stadt Bremen hatte über mehrere Jahre die Pflegekosten für einen Senioren übernommen, der Anfang des Jahres 2012 verstarb. Rund 9.000 Euro forderte die Stadt von dem Sohn des Verstorbenen zurück. Die Stadt sei in Vorlage getreten, der eigentliche Unterhaltsschuldner sei aber der Sohn. Der Sohn verweigerte die Zahlung. Der Vater habe nach der Scheidung der Eltern im Jahr 1971 jeden Kontakt nachdrücklich abgelehnt.

Der Sohn muss nicht zahlen, entschied das Gericht. Im Falle schwerer Verfehlungen gegenüber dem Unterhaltsschuldner könne ein Anspruch auf Unterhalt entfallen. Allerdings stelle nicht jeder Kontaktabbruch gleichzeitig eine solche schwere Verfehlung dar. Grundsätzlich bleibe die Unterhaltspflicht auch bestehen, wenn der persönliche Kontakt zwischen den Verwandten eingeschlafen sei oder man sich entfremdet habe. Im vorliegenden Falle sei der Kontaktabbruch aber besonders nachhaltig und kränkend gewesen. Der Vater habe alle Kontaktversuche seines Sohnes abgelehnt. Selbst bei der Beerdigung des Großvaters habe der Vater kein Wort mit seinem Sohn gewechselt. In seinem Testament habe der Vater verfügt, der Sohn solle nur den „strengsten Pflichtteil“ erhalten, er habe mit ihm schließlich seit 27 Jahren keinen Kontakt. Damit habe der Vater einen besonders groben Mangel an verwandtschaftlicher Gesinnung gezeigt und den Sohn damit besonders schwer getroffen. Der Vater habe offenkundig jegliche Beziehung persönlicher und wirtschaftlicher Art zu seinem Sohn abgelehnt und sich damit erkennbar aus dem Solidarverhältnis gelöst, das normalerweise zwischen Eltern und Kindern besteht.
ln einem solchen Falle müsse der Sohn keinen Unterhalt zahlen.

Informationen: familienanwaelte-dav.de
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de

Quelle:
Die Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
D-10179 Berlin
www.familienanwaelte-dav.de

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
presse@familienanwaelte-dav.de
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Visited 29 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert