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Haftungsrisiko Gewässerschutz

Fachbetriebe schaffen Sicherheit

Haftungsrisiko Gewässerschutz

Foto: Fotolia

sup.- Gewerbebetriebe, die mit Ölen, Kraftstoffen, Lacken oder anderen wassergefährdenden Stoffen arbeiten, tragen ein nicht zu unterschätzendes Risiko: Kommt es durch Undichtigkeiten an den Tanks bzw. Rohrleitungen zu einer Verunreinigung von Erdreich, Grundwasser oder Oberflächengewässern, liegt die Verantwortung beim Betreiber der Anlagen. Er haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, also etwa für die wirtschaftlichen Ausfälle beim Wasserwerk. Die Haftung umfasst auch die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, die gerade bei Grundwasserschäden meist äußerst aufwändig und kostspielig ausfallen. Als wassergefährdend werden heute offiziell mehr als 6.000 Substanzen eingestuft. Dazu zählen einige wie z. B. Schmierstoffe, Hydrauliköle, Säuren oder Laugen, die für die täglichen Betriebsabläufe in zahlreichen Firmen unverzichtbar sind. Aber auch in Bürogebäuden, deren Heizung über einen Öltank versorgt wird, müssen natürlich die Belange des Gewässerschutzes und die einschlägigen Gesetze berücksichtigt werden.

Zum Pflichtenkatalog jedes gewerblichen Tankbetreibers gehört deshalb eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung oder gegebenenfalls eine spezielle Öltankversicherung. Noch wichtiger ist jedoch die Vorsorge, dass es gar nicht erst zu einem Schaden kommt. Aus diesem Grund regelt das deutsche Wasserrecht die erforderliche Qualifikation aller Fachbetriebe, die für die Installation, Wartung, Instandsetzung oder Stilllegung von Tankanlagen zuständig sind. Die Mitarbeiter dieser Betriebe werden umfassend geschult und zertifiziert, damit sie drohende Lecks oder fehlerhafte Sicherheitsvorrichtungen bei den von ihnen betrauten Anlagen rechtzeitig erkennen.

Führt ein Fachbetrieb das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de), dann werden nicht nur die Kompetenzen und Zulassungen nach Wasserrecht regelmäßig überprüft. Das Prädikat belegt zudem weitere Qualitätskontrollen dieses Betriebs, die nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. So gehört es zu den Prüfbestimmungen für das RAL-Gütezeichen, dass mindestens einmal im Jahr die erforderliche technische Ausstattung für alle angebotenen Tankschutz-Dienstleistungen von neutralen Sachverständigen unter die Lupe genommen wird. Fachbetriebe, die bei diesen Kontrollen ohne Beanstandung bleiben, können im Internet unter www.bbs-gt.de gefunden und kontaktiert werden.

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