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Pflichtteilsstrafklausel im Testament

Pflichtteilsstrafklausel im Testament

Pflichtteilsstrafklausel im Testament

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Testament.html Bei einem Ehegattentestament (Berliner Testament) setzten sich die Ehepartner gegenseitig zum Alleinerben ein. Häufiger Bestandteil eines solchen Testaments ist die Pflichtteilsstrafklausel.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Ehegattentestament, auch Berliner Testament genannt, bietet Ehepartnern die Möglichkeit, sich gegenseitig zum Alleinerben einzusetzen. Nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners werden häufig die Kinder zum Schlusserben eingesetzt. Damit es nach dem Tod des früher verstorbenen Ehepartners nicht zum Streit mit anderen Erben kommt, enthält ein Berliner Testament häufig auch eine sog. Pflichtteilsstrafklausel.

Die Pflichtteilsstrafklausel besagt zumeist, dass ein Kind, das nach dem Tod der zuerst verstorbenen Ehepartners seinen Pflichtteilt geltend macht auch nach dem Ableben des zweiten Ehegatten auf seinen Pflichtteil gesetzt wird. Die Ansprüche auf ein höheres Erbe sind dann verloren. Nach einem Urteil des OLG Hamm vom 29.12.2012 (15 W 421/12) wird die Pflichtteilsstrafklausel ausgelöst, wenn der Erbe nach dem Tod des ersten Ehepartners seinen Pflichtteil in Kenntnis der Klausel ausdrücklich und ernsthaft fordert. Nicht notwendig sei, dass hinter der Geltendmachung des Pflichtteils ein bewusstes oder böswilliges Auflehnen gegen den Willen des Erblassers stecke.

Nach einer Entscheidung des OLG Rostock vom 11. Dezember 2014 wird die Pflichtteilsstrafklausel nicht ausgelöst, wenn bloß eine Auskunft über den Nachlass gefordert wird, um den Pflichtteilsanspruch zu berechnen (3 W 138/13). In dem Fall hatten die Eltern ein Berliner Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel. Nach dem Tod der Mutter verlangte die Tochter vom Vater Auskunft über den Nachlass der Mutter. Der Vater gewährte die Auskunft und danach wurde der Tochter das Testament zugesandt. Als auch der Vater verstarb, kam es zum Streit unter den erbberechtigten Geschwistern. Der Sohn meinte, er sei zum Alleinerben geworden, da seine Schwester gegen die Pflichtteilsstrafklausel verstoßen habe. Das OLG Rostock entschied jedoch anders. Die bloße Information sei nicht als ein Fordern des Pflichtteils anzusehen. Erst wenn der Pflichtteil ausdrücklich und ernsthaft gefordert werde, liege ein Verstoß vor.

Ob Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag – in Nachlassfragen sind viele Aspekte zu beachten. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte können helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.
http://www.grprainer.com/Testament.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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