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Haushaltshilfe und Handwerkerrechnung bis 20 % absetzbar

Steuerberater Gembler und Grensemann und der DStV geben Auskunft zu Steuerermäßigungen

Haushaltshilfe und Handwerkerrechnung bis 20 % absetzbar

Aurich/Ribnitz-Damgarten. Wer sich eine professionelle Haushaltshilfe sucht, kann die Rechnung ans Finanzamt senden. Auch die Rechnung des Handwerkers, der die Heizung repariert hat, sollte man gleich hinzufügen. Das Finanzamt beteiligt sich nämlich an den in Rechnung gestellten Haushalts- und Handwerkerkosten. Um 20 % der Aufwendungen für Arbeitsleistung einschließlich Fahrtkosten kann die Steuer so vermindert werden, informiert der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV). Beschäftigen Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe mit einem monatlichen Arbeitslohn bis max. 450 EUR (Minijob) können 20 % der Aufwendungen, max. 510 EUR jährlich, steuerlich geltend gemacht werden.
Für andere haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Steuer daneben um 20 % der Aufwendungen, max. um 4.000 EUR. Hierunter sind z. B. die Beauftragung eines selbständigen Fensterputzers oder Gärtners aber auch Dienstleistungen einer Umzugsfirma oder eines selbständigen Pflegedienstes zu fassen.
Zusätzlich kann eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, wie Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, in Höhe von 20 % der Aufwendungen, max. 1.200 EUR, in Anspruch genommen werden. Materialkosten oder Handwerkerarbeiten im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen bis zur Fertigstellung des Haushalts fallen jedoch ausdrücklich nicht unter die Begünstigung. Die Handwerkerrechnung muss die Lohnkosten ausweisen, bis zu 6000 EUR werden vom Finanzamt berücksichtigt.
Die Steuerberater Enno Gembler und Johann Grensemann (http://www.gembler-grensemann.de), Inhaber der Steuersozietät Gembler und Grensemann mit Niederlassungen in Aurich und Ribnitz-Damgarten, informieren auf ihrer Webseite über die Möglichkeit der Steuerersparnis. “ Oft sind unsere Mandanten unsicher, wie eine Handwerkerrechnung auszusehen hat, ob Rechnungen von Neubauten eingereicht werden können oder welche Pflegedienstleistungen absetzbar sind. Diese Fragen beantworten wir im persönlichen Gespräch. Bei der Steuererklärung erreichen wir für unsere Mandanten oft eine beachtliche Steuerersparnis“ erklärt Enno Gembler.
Die Vergünstigungen können nebeneinander geltend gemacht werden. Lediglich eine doppelte Inanspruchnahme für dieselbe Leistung ist nicht möglich. Die Ermäßigung wird nur in Verbindung mit einer ordnungsgemäßen Rechnung und Zahlung des Rechnungsbetrags auf ein Konto des Handwerkers gewährt. Bei Barzahlungen bleibt der steuerliche Bonus verwehrt. Wer sich bereits im vergangenen Jahr Unterstützung für Arbeiten in Haushalt und Garten gesucht hat und die Handwerkerrechnung und die Kosten der Haushaltshilfe nun korrekt in seiner Jahressteuererklärung 2014 berücksichtigt wissen möchte, kann sich auf der Webseite der Steuerberater Gembler und Grensemann www.gembler-grensemann.de informieren.

Neben der Steuerberatung bietet die Kanzlei Gembler und Grensemann eine Existenzgründungsberatung und eine Beratung für die Beantragung von KfW-Fördermitteln. Unterstützen und beraten, sanieren und betriebswirtschaftlich kompetent begleiten sind die Aufgaben der Kanzlei als Unternehmensberater. Hier bringen die Steuerberater im Landkreis Aurich und in Ribnitz-Damgarten ihre langjährigen betriebswirtschaftlichen Erfahrungen zum Beispiel bei Investitionen oder Fragen der Liquidität mit ein. Mit dem Service der Online-Buchhaltung bieten sie dem Kunden eine vereinfachte Buchführung auf dem Server der Kanzlei. Ob Existenzgründungsberatung für Neustarter, Steuerberatung für Angestellte und Selbstständige oder Unternehmensberater für alteingesessene und junge Betriebe, der Steuerberater im Landkreis Aurich ist Ihr kompetenter Begleiter in Ostfriesland.

Firmenkontakt
Steuerbüro Gembler und Grensemann – Steuerberater aus Aurich in Ostfriesland
Enno Gembler
Lützowallee 7
26603 Aurich
049 41 / 929 80
info@gembler-grensemann.de
http://www.gembler-grensemann.de

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