Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

BusinessCode reduziert Aufwand bei Ausschreibungen deutlich

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

Sommerferien zu kurz für großes Fernweh?

Handel, Dienstleistungen
Juni 3, 2026

Lokaler Supermarkt plus(!) digitaler Warenkorb: Shopnow24 startet Pilotprojekt in Bergisch Gladbach und Koblenz

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Construction Komplete: NavVis unterstützt Flughafen München mit Dynamic Laserscanning beim Bau des Terminal 1-Pier

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Nordstern gesucht: Warum Vision wieder zählt

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

DBR77 stellt das erste europäische Large Language Model für industrielle Entscheidungen vor

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

AI-SECURITY-REPORT 2026: MICROSOFT-365-NUTZUNG IM BLINDFLUG

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 3, 2026

Qualitätskontrolle im Wandel: Exponat zeigt menschzentrierte KI in der Praxis

Immobilien
Juni 3, 2026

Planon in Microsoft Places integriert zur Optimierung von Flächen und Workplace Management

Immobilien
Juni 3, 2026

Zukunft der Immobilienverwaltung: BVI richtet Digital-Event WEG.SMART neu aus

Immobilien
Juni 3, 2026

Lebensmittelmarkt Immobilien Makler

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Parasoft beseitigt Abhängigkeitsengpässe bei Softwarebereitstellung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

Immobilien
Juni 3, 2026

Supermarkt Immobilien Makler: Holger Ballwanz Immobilien

Hartz-IV-Empfänger müssen nicht Senioren und Kinder betreuen

Hartz-IV-Empfänger müssen nicht Senioren und Kinder betreuen

www.mehr-hartz4.net

2. Juni 2015. Ohne eine entsprechende Qualifikation dürfen Hartz-IV-Empfänger nicht gezwungen werden, Kinder oder Senioren zu betreuen, so ein Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz (Az.: L 3 AS 99/15 B ER). Ein Mann widersprach einer Anordnung des Jobcenters, das ihn zur Betreuung von Kindern und Senioren verpflichten wollte. „Dass das Jobcenter einen Leistungsempfänger ohne entsprechende Vorkenntnisse und der nötigen Erfahrung verpflichten wollte, ist nicht untypisch“, sagt Uwe Hoffmann, der ehrenamtliche Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD).

Der Leistungsempfänger, der bis Ende 2004 als Bankkaufmann tätig war, arbeitete selbständig als Versicherungsmakler und bezog Sozialleistungen. Als das Jobcenter Mayen-Koblenz ihn zu einer Firma verpflichten wollte, die neben Kinder und Jugendlichen auch Senioren und Behinderte betreut, widersprach er. Zunächst erfolglos, das Sozialgericht Koblenz wies seinen Widerspruch zurück. Vor dem Landessozialgericht jedoch wurde die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde angeordnet. Der Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net): „Die Richter bezweifelten die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes. Sie erklärten völlig richtig, dass wegen der hohen fachlichen Anforderungen dieser Job ohne Vorkenntnisse und ohne berufliche Erfahrung nicht angeordnet werden dürfe.“

Das Jobcenter darf darüber hinaus auch keine Sanktionen gegen den Mann verhängen, so ein Gerichtssprecher. Falls das Jobcenter nun die Anordnung nicht aufhebt, steht dem Leistungsempfänger der Klageweg offen. „Immer wieder versuchen Jobcenter, ihre Kunden aus den Statistiken heraus zu boxen“, sagt Uwe Hoffmann. „Da spielt die eigentliche Qualifikation des Leistungsempfängers keine Rolle. Ich glaube den Jobcentern ist die Rechtmäßigkeit ihrer Verwaltungsakte manchmal schlichtweg egal. Schließlich entstehen ihnen bis zur zweiten gerichtlichen Instanz keinerlei Kosten, da können ihre Schäfchen ruhig mal vor den Kadi ziehen. Die Kosten tragen die Steuerzahler. Wenn die Jobcenter für ihre Beschlüsse und Anordnungen auch zur personellen und finanziellen Verantwortung gezogen werden könnten, sähe das sicher anders aus.“ Generell sollten Hartz-IV-Empfänger alle Bescheide, verhängte Sanktionen und andere Anordnungen fachlich überprüfen lassen, so Hoffmann: „Das Hartz-IV-Gesetz ist so komplex, dass Fehler in den Entscheidungen vorprogrammiert sind. Leider immer zu Lasten derer, die Hilfe dringend nötig haben.“

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

Folgen Sie uns auch auf Facebook

Firmenkontakt
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
Uwe Hoffmann
Oberlauengasse 3a
07743 Jena
03641 876 11 59
info@gegendiskriminierung.de
http://www.gegendiskriminierung.de

Pressekontakt
All4Press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
0361 55 06 710
info@all4press.de
http://www.all4press.de

(Visited 15 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert