Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Steuerhinterziehung: Bekannter Name schützt nicht vor Strafe – die fehlerfreie Selbstanzeige schon

Steuerhinterziehung: Bekannter Name schützt nicht vor Strafe – die fehlerfreie Selbstanzeige schon

Steuerhinterziehung: Bekannter Name schützt nicht vor Strafe - die fehlerfreie Selbstanzeige schon

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Ein bekannter Name schützt nicht vor einer Strafe wegen Steuerhinterziehung. Eine prominente Musikerin wurde jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Schutz kann die Selbstanzeige bieten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzogen hat, muss mit einer Strafe rechnen. Ein prominenter Name schützt nicht vor einer Verurteilung. Das musste jetzt auch eine Musikerin erfahren, die aber noch mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen ist. Schutz vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann nur die Selbstanzeige bieten. Aber auch nur dann, wenn sie rechtzeitig gestellt wurde, vollständig und fehlerfrei ist.

Zum Jahresbeginn sind die Anforderungen an eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung noch einmal deutlich gestiegen. Allerdings hat der Gesetzgeber Steuersündern bewusst die Möglichkeit erhalten, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Dazu muss die Selbstanzeige rechtzeitig vor Entdeckung der Tat gestellt werden und vollständig sein. Das bedeutet, dass sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre beinhalten muss. Schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige nicht wirkt und weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.

Die hohe Komplexität einer Selbstanzeige ist für den Laien kaum zu überblicken. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Fallstricke und Fehlerquellen lauern an vielen Stellen. Sind die Fehler erst passiert, können sie nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Die fehlerhafte Selbstanzeige ist unwirksam.

Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können die Besonderheiten eines jeden Falls bewerten und eine Selbstanzeige so verfassen, dass sie fehlerfrei ist und wirken kann. Übersteigt die Steuerhinterziehung nicht die Grenze von 25.000 Euro, führt die erfolgreiche Selbstanzeige zur kompletten Straffreiheit.

Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent der Hinterziehungssumme. Diese müssen zusammen mit den Steuerschulden und den anfallenden Zinsen innerhalb einer Frist bezahlt werden. Erst nach dem Zahlungseingang ist eine weitere Strafverfolgung abgewendet.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 18 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert