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Kfz-Kennzeichen: Welche Kombinationen sind tabu?

ARAG Experten sagen, welche Buchstaben- und Zahlenkombinationen verboten sind

Annegret Neumann aus Itzehoe freute sich über ihr neues Auto. Was noch fehlte, war das Nummernschild – vorzugsweise mit ihren Initialen. Doch bei der Zulassungsstelle machte man ihr einen Strich durch die Rechnung. Die Initialen „AN“ werden in Itzehoe nicht ausgegeben! Ihre Schwester Gabriele fuhr aber mit ihren Initialen nach der Ortskennung durch die Gegend und der Schwager hatte sich im nahegelegenen Bad Segeberg gegen Entgelt sogar das Kennzeichen SE-XY reservieren lassen. Die junge Frau wandte sich an ihre Rechtschutzversicherung. Nicht, um das Wunschkennzeichen einzuklagen, aber sie wollte wissen, was dahinter steckte? Die Rechtsexperten von ARAG JuraTel® – dem telefonischen Beratungsdienst des Düsseldorfer Rechtschutzversicherers – schafften Klarheit.

Nummernschilder und die „guten Sitten“
Im überwiegenden Teil der Fälle versuchen Behörden – meist gegen eine Gebühr – individuelle Kennzeichen zu ermöglichen, berichten die ARAG Rechtsexperten. Die Initialen sind ein Klassiker. Aber es gibt auch andere Wünsche, wie das „SE-XY-Beispiel“ von Frau Neumanns Schwager zeigt. Wird ein Wunschkennzeichen untersagt, dann meist mit Verweis auf Paragraf 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Dort steht: „Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“ Aber was hat das mit Annegret Neumann zu tun? Ihr Wunschkennzeichen war IZ-AN. Rückwärts gelesen ergibt das Nazi! Da wäre die junge Frau in 100 Jahren nicht drauf gekommen. Und so sollte es eigentlich bei den meisten deutschen Autofahrern sein. Leider ist es das nicht. Damit Autofahrer mit rechter Gesinnung sich zu ihrer menschenverachtenden Einstellung nicht auch noch per Nummernschild bekennen können, sind Kennzeichenkürzel mit Nazi-Codes verboten.

Deutschlandweit verbotene Kürzel
Es gibt Kürzel, die in ganz Deutschland verboten sind: HJ, KZ, SA und SS wird auf keinem Nummernschild in der Bundesrepublik ausgestellt. Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Bundesländern noch weitere Tabu-Kennzeichen, die sich aus der Kombination der verschiedenen Ortkennungen ergeben oder bestimmte Zahlencodes beinhalten. Einige Beispiele:

Schleswig Holstein
-HEI-L
-IZ-AN

Sachsen-Anhalt
-Verbotene Zifferkombination: 88
-Verboten im Saalekreis: SK-IN

Rheinland-Pfalz
-SD (Reichssicherheitsdienst. SS-Einheit zum Personenschutz von Adolf Hitler)
-Verbotene Kombinationen: HH-88 und HH-18

Bayern
-N-PD-
-N-SU-
-Verboten in Kombination: Verbotene Kombinationen: HH-88,HH-18, AH-88 und AH-18

Was verbirgt sich hinter den Kürzeln?
Vielleicht wissen nicht alle Verkehrsteilnehmer, was die einzelnen Kürzel bedeuten. Rechtsradikale erkennen sich aber an den Nazi-Codes. Darum sind sie in der Regel – zumindest als offizielles Kennzeichen – verboten. Die gängigsten Kürzel sind laut Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg:

-HJ = Hitler Jugend
-NS = Nationalsozialismus
-KZ = Konzentrationslager
-SA = Sturmabteilung
-SS = Schutzstaffel der NSDAP
-SD = Reichssicherheitsdienst
-NSU = Nationalsozialistischer Untergrund
-N-PD = Nationaldemokratische Partei Deutschlands
-SK-IN = Skinhead
-18 = Steht für den ersten („A“) und den achten („H“) Buchstaben des Alphabets – als Abkürzung für Adolf Hitler.
-88 = Steht für den achten („H“) Buchstaben des Alphabets – als Abkürzung für Heil Hitler

Rechtsunsicherheit bleibt
Was in Bayern verboten ist, ist in Thüringen allerdings eine „Kannbestimmung“ mit viel Ermessensspielraum auf Seiten der Zulassungsstellen und in Mecklenburg-Vorpommern sowieso erlaubt. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es laut Rechtsexperten der ARAG nicht. Zuletzt war sie im Frühjahr 2014 im Gespräch, als die Fraktion Die Linke eine kleine Anfrage zu „sittenwidrigen Kennzeichen“ an die Bundesregierung gestellt hatte. Der damalige Präsident der Länderverkehrsministerkonferenz aus Schleswig-Holstein, hat daraufhin eine entsprechende Initiative zur Vereinheitlichung unterstützt. Das Vorhaben sei allerdings nicht weiterverfolgt worden, heißt es aus dem Kieler Ministerium. Nachdem der Vorsitz der Ministerkonferenz turnusmäßig wechselte, war die Sache schließlich vom Tisch. Die Willkür beim Verbot der Nummernschilder bleibt damit vorerst bestehen. Annegret Neumann aus Itzehoe hat sich jedenfalls für die Initialen ihres Sohnes Lars auf dem Nummernschild entschieden und ist froh, dass sie auch weiterhin ohne (spiegelverkehrten) Nazi unterwegs sein kann.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

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