Neuigkeiten Timeline

Familie, Kinder, Zuhause
Oktober 29, 2026

Adventskalender 2026: Verbraucher wollen mehr Gegenwert – ICRUSH setzt auf 28 alltagstaugliche Schmuckstücke

Immobilien
Oktober 29, 2026

DBA Deutsche Bauwert engagiert sich für Schulbau in Äthiopien

Kunst, Kultur
Oktober 29, 2026

Sabrina Seck: „HYDRA“ – Ausstellungseröffnung bei Galerie Inspire Art in Dresden

IT, NewMedia, Software
Oktober 29, 2026

Bei SAP-Schwachstellen schrumpft die Zeit bis zum Exploit auf wenige Tage

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 29, 2026

Wellness zu Weihnachten: Massage-Gutscheine Stuttgart

Tourismus, Reisen
Oktober 29, 2026

Festliche Auszeit vor den Toren der Stadt

Kunst, Kultur
Oktober 29, 2026

Hongkong wie im Film: Neue Kampagne führt zu über 100 Drehorten

Immobilien
Oktober 29, 2026

Planon erweitert Partnerschaft mit DANZ Gruppe

Allgemein
Oktober 29, 2026

PflegedienstMARKETING bietet kostenlose Tools und Checklisten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

Hundert Hände brauchen einen Kopf – wie Ferhat Kacmaz mit HUNDREDHANDS Führung im KI-Zeitalter neu denkt

Handel, Dienstleistungen
Oktober 29, 2026

Neu: Fotobuch pur Softcover, Fotobuch Hochglanzveredelt im Digitaldruck

Handel, Dienstleistungen
Oktober 29, 2026

Europa bleibt bei KI im Kundenservice zurückhaltend

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 29, 2026

Pressemeldung – proDente schreibt Journalistenpreis „Abdruck" zum 20. Mal aus

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 29, 2026

das CNCwerk: 24/7-Fertigung dank neuer Roboterzelle

Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html Ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) kann zu Lebzeiten auch dann widerrufen werden, wenn der Partner nicht mehr testierfähig ist. Dazu müssen aber Formvorschriften eingehalten werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ehepartner können sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Der Ehepartner kann dieses Testament auch dann widerrufen, wenn der Partner nicht mehr geschäfts- und testierfähig ist. Allerdings ist der Widerruf nur rechtskräftig, wenn bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. So könne einem Betreuer mit dem Geschäftskreis „Postvollmacht“ ein Widerruf nicht wirksam zugestellt werden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 9. Juni 2015 entschieden (11 Wx 12/15).

Im dem Fall hatten sich die kinderlosen Ehepartner 1987 in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zum Alleinerben eingesetzt. Schlusserben oder weitere Verfügungen wurden nicht bestimmt. 2009 widerrief der Ehemann das Testament und ließ den Widerruf notariell beurkunden. Außerdem verfasste er ein neues notariell beglaubigtes Testament, im dem er den Neffen der Ehefrau und seine Schwester als Nacherben einsetzte.

Der Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments erreichte jedoch nicht die Ehefrau direkt, die nicht mehr geschäftsfähig und testierfähig war, sondern ging an ihren Betreuer. Dieser hatte u.a. den Aufgabenkreis „Postvollmacht“ inklusive der Entgegennahme, Öffnen und Anhaltens der Post. Eine Vollmacht zu „Vermögensangelegenheiten“ hatte er nicht. Diese wurde ihm erst einige Monate nach dem Zugang des Widerrufs des Testaments erteilt. Da der Betreuer über keine Vollmacht in Vermögensangelegenheiten verfügte und der Widerruf nicht an die Ehefrau ging, sei er nicht wirksam erfolgt und daher habe der Neffe der Ehefrau auch nach deren Tod keinen Anspruch auf das Erbe, erklärte das OLG Karlsruhe.

Der Fall belegt, dass schon bei der Errichtung eines Testaments sorgfältig alle Konsequenzen aus der letztwilligen Verfügung bedacht werden müssen. Für den Laien sind diese in der Regel gar nicht absehbar. Daher sollten in Fragen der Errichtung eines Testaments, eines Erbvertrags und anderen Erbrechtsangelegenheiten im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte zu Rate gezogen werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 22 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert