Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
Juni 10, 2026

Registrierkassenpflicht ab 2027: Wie sich Einzelhändler jetzt günstig vorbereiten

Immobilien
Juni 10, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar baut Baumhaus-Bereich zu Wellness- und Spa-Retreat um

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 10, 2026

Die beste Ernährung für deine Schilddrüse

Auto, Verkehr
Juni 10, 2026

Neuer Online-Auftritt: BBM entwickelt digitale Wissens- und Serviceplattform konsequent weiter

Immobilien
Juni 10, 2026

Pächtervermittlung für Hotels mit der Hotel Investments AG

Logistik, Transport
Juni 10, 2026

Jonas Glöckler wird neuer Country General Manager von CHEP für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 10, 2026

„Kommunikation als Effizienzhebel im Gesundheitswesen“

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 10, 2026

Mit Controlware zur erfolgreichen TISAX-Aktualisierung

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 10, 2026

Kann ein Roboter Mitgefühl lernen – oder nur Muster erkennen?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 10, 2026

Finanzwissen-lernen.de: Kostenlos Finanzen verstehen

Kunst, Kultur
Juni 10, 2026

Josephine Rais gestaltet exklusives Design für Russell Hobbs und Aktion gegen den Hunger

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 10, 2026

Die neuen Lebensadern der Menschheit – warum Seltene Erden über Fortschritt, Wohlstand und Frieden entscheiden

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 10, 2026

Flow360.io schützt PureSec vor Wissensverlust und senkt Reklamationsquote um 35 Prozent

Immobilien
Juni 10, 2026

Pächterwechsel für Hotels mit der Hotel Investments AG

Der Wechsel eines Betriebsinhabers kann ebenfalls ein Betriebsübergang sein

Der Wechsel eines Betriebsinhabers kann ebenfalls ein Betriebsübergang sein

Der Wechsel eines Betriebsinhabers kann ebenfalls ein Betriebsübergang sein

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Nach § 613a BGB tritt derjenige, der beim Betriebsübergang den Betrieb übernimmt, in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Betriebserwerber hat die Möglichkeit, zwei Drittel der Belegschaft bereits kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen zu übernehmen. Dabei darf jedoch § 613 a BGB nicht umgangen werden. Eine Umgehung des § 613 a BGB liegt nicht vor, sofern der Betriebserwerber keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Hierdurch soll den bisherigen Arbeitnehmer ein umfassender Bestandsschutz gewährt werden. Des Weiteren ist für den Betriebsübergang der Wechsel des Betriebsinhabers erforderlich.
Anders beurteilt sich der Fall hingegen, wenn die Arbeitnehmer eine Eigenkündigung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber abgegeben haben. Die Kündigung kann beispielsweise aufgrund einer Vereinbarung oder aufgrund eines verbindlich von dem Betriebserwerber in Aussicht gestellten Arbeitsverhältnisses erfolgt sein. In diesem Fall kann es möglicherweise zu einer Umgehung des § 613a BGB nach § 134 BGB kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betriebserwerber später einen großen Teil der Belegschaft übernehmen sollte. Das Bundesarbeitsgericht hat dahingehend ausgeführt, dass dies jedenfalls dann nicht Betracht kommt, sofern schon keine Vereinbarung oder gar ein in Aussichtstellen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber vorliegt.
Das Bundearbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 27.09.2012 (AZ: 8 AZR 826/11) die Grundsätze zum Betriebsübergang näher bestimmt. Nach Ansicht des BAG müsse der Betriebsmittelübernehmer die Betriebsmittel konkret nutzen. Durch den Übergang der Nutzungsmöglichkeit der Betriebsmittel komme bei dem Übergang eines betriebsmittelgeprägten Betriebes wesentliche Bedeutung zu. Außerdem stelle der Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen Betriebserwerber und bisherigem Betriebsinhaber nicht unbedingt bereits einen Betriebsinhaberwechsel dar. Hierfür sei es erforderlich, dass der bisherige Betriebsinhaber die Nutzung der Betriebsmittel konkret einstelle.
Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen bei Abmahnung und Kündigung kompetent und konsequent bei dem Arbeitsgericht. Ob Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung, im Arbeitsrecht ist neben Detailwissen auch Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt. Im Kündigungsschutzprozess entscheidet die richtige Prozessstrategie.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 17 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert