Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 5, 2026

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene

Allgemein
Juni 5, 2026

„Ohne Abzocke zum Erfolg“: Online-Kongress setzt auf echt statt laut

Tourismus, Reisen
Juni 5, 2026

10 Tipps für den schönsten Urlaub auf Sansibar

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

nLighten macht Colocation zum Produkt: Kunden werden in drei Tagen statt in drei Monaten betriebsbereit

Pro Ventus GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Pro Ventus GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Pro Ventus GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Das Amtsgericht Aschaffenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Pro Ventus GmbH am 10. August 2015 eröffnet (Az.: 613 IN 356/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Finanzaufsicht BaFin hatte der Pro Ventus GmbH mit Bescheid vom 3. Juli die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Damit verbunden ist auch die Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger. Allerdings folgten nun der Insolvenzantrag und die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie zunächst nicht mit der Rückzahlung der Gelder rechnen können.

Sollte es zur Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens kommen, müssen die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anmelden. Erfahrungsgemäß reicht die Insolvenzmasse in solchen Fällen allerdings nicht aus, um alle Forderungen der Gläubiger vollständig zu bedienen. Die Anleger müssen also mit finanziellen Verlusten rechnen.

Die Pro Ventus GmbH hatte den Anlegern den Erwerb von Silbermünzen angeboten. Gleichzeitig verpflichtete sich die Pro Silber GmbH, die Münzen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu einem festen Preis, der auch den ursprünglichen Kaufpreis übersteigen kann, zurückzukaufen. Für dieses Einlagegengeschäft fehlte es laut BaFin an der notwendigen Erlaubnis. Nun verfügte das Unternehmen offenbar nicht über die liquiden Mittel, um das Geld an die Anleger zurückzuzahlen. Ähnliches erlebten bereits die Anleger der BWF-Stiftung und der Expert Plus GmbH (Queensgold). Auch hier sind inzwischen die Insolvenzverfahren eröffnet und die Anleger bangen um ihr Geld.

Um nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, können sich die Anleger der Pro Ventus GmbH an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie im Insolvenzverfahren unterstützen und auch prüfen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können sich z.B. gegen die Unternehmensverantwortlichen richten, die ein Einlagengeschäft ohne die nötige Erlaubnis betrieben und sich damit persönlich haftbar gemacht haben. Schadensersatzansprüche können ggfs. auch gegen die Vermittler geltend gemacht werden, sofern diese ihre Beratungspflichten verletzt und beispielsweise nicht ausreichend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 16 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert