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Rentenversicherung für Selbstständige

Der teuerste Irrtum selbstständiger Handelsvertreter: vergessen der Rentenversicherungspflicht. Viele freie Handelsvertreter trifft die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige – allerdings ohne es zu wissen. Deshalb melden sie sich nicht beim Versicherungsträger. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – das gilt auch bei der Rentenversicherungspflicht. Denn einige Jahre später kann die Nachlässigkeit teuer werden. Helfen kann eine unabhängige Rentenberatung.

Rentenversicherung für Selbstständige

\“Wissenslücken können für Selbständige sehr teuer werden\“ – Mario Langfahl

J. Berger ist seit vier Jahren als freie Handelsvertreterin tätig und erhielt vor einigen Monaten Post von der Deutschen Rentenversicherung. Sie war überrascht, denn man forderte sie auf, der Rentenversicherungspflicht für diesen Zeitraum nachzukommen. Dabei ging man vom monatlichen Höchstbetrag für die neuen Bundesländer aus. Das sind immerhin 940,80 Euro pro Monat. Folglich belief sich die rückwirkende Forderung auf knapp 45.000 Euro. Die Handelsvertreterin widersprach dem Bescheid und griff dabei auf die Unterstützung eines Experten zurück. Am Ende bezahlte J. Berger nur einen vierstelligen Betrag.

Mit diesem Ärger steht sie allerdings nicht alleine da. In den letzten Monaten erhielten viele Selbstständige einen ähnlichen Bescheid. Die meisten selbstständig Tätigen wissen vor Jobaufnahme nichts über die Versicherungspflicht, die für bestimmte Berufsgruppen greift. Viele freie Handelsvertreter nehmen an, dass sie mehr als nur einen Auftraggeber haben. Sicherheitshalber sollte man aber den eigenen Status mit dem entsprechenden Antrag bei der Rentenversicherung überprüfen lassen. Für alle, die ihre Tätigkeit bereits aufgenommen haben, müssen sich innerhalb von drei Monaten beim Rentenversicherungsträger melden. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Existenzgründer. Diese erhalten eine mehrjährige Befreiung – doch nur wenn sie rechtzeitig einen Antrag stellen.

Im Zweifelsfall einen Experten für die Rentenversicherungspflicht hinzuziehen

Rentenspezialisten raten, sich immer rechtlich abzusichern. A und O ist u.a. die Statusfeststellung, um eine Rentenpflichtversicherung auszuschließen. Aus diesem Grund wenden sich immer mehr Handelsvertreter an eine unabhängige Rentenberatung. Das ist ein Weg, um vom ersten Tag als Handelsvertreter umfassend über die Versicherungspflicht, den eigenen Status und entsprechende Maßnahmen informiert zu sein.

Rentenversicherung für selbständige Handelsvertreter

2011 entschied das Bundessozialgericht, ob freie Handelsvertreter rentenversicherungspflichtig sind. Im vorliegenden Fall war der Vertreter dauerhaft für einen Unternehmer tätig. Wichtig war, dass er Verträge in dessen Namen abschloss. Demzufolge hatte er nur einen Auftraggeber und das Urteil für das Bundessozialgericht stand fest: Der freie Handelsvertreter ist von der Rentenversicherungspflicht betroffen. Diese Situation trifft vermutlich auf viele freie Handelsvertreter zu. Schlimm ist, dass sich die wenigsten darüber im Klaren sind. Deshalb ist der Gang zu einer unabhängigen Rentenberatung ratsam, um Nachzahlungen und Säumniszuschläge zu vermeiden. Alternativ kann man sich direkt bei der Rentenversicherung melden und einen entsprechenden Antrag stellen. Wer bereits länger als drei Monate im Job tätig ist, wird dann sehr wahrscheinlich rückwirkend zur Kasse gebeten. Experten raten in jedem Fall, selber aktiv zu werden und sich über die Rentenversicherungspflicht umfassend zu informieren. Erste Hilfe bittet der neue E-Book Ratgeber: „Rentenversicherungspflicht für Selbständige“ von Mario Langfahl.
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Siehe auch: http://www.rentenversicherungspflicht24.de/

Die Ever Energy Group GmbH wurde von den Geschäftsführern Matthias Streibel, sowie Dominik Modrach mit Sitz in Berlin 2007 gegründet und hat heute zwei weitere Standorte in Neuruppin und Dresden und Ansprechpartner in 13 Städten Deutschlands. Als Bauunternehmen und Experte für Erneuerbare Energien, den Handel, den Vertrieb und die Montage von Photovoltaikanlagen, Solarspeichern und Wärmepumpen, ist das Unternehmen auf individuell abgestimmte Energiekonzepte für Einfamilienhäuser spezialisiert. Die Ever Energy Group GmbH bietet ein komplettes Dienstleistungspaket – von der Datenerfassung, Beratung, Prüfung, Planung, Bau bzw. Montage, Finanzierung, Fördermittel bis Steuerberatung. Darüber hinaus berät das Unternehmen auch den Kauf und Bau von Solarhäusern, Solarcarports, bietet einen Grundstücksservice an und vermittelt Fremddächer zum Bau einer Photovoltaikanlage in den neuen Bundesländern.

Kontakt:
Ever Energy Group
Dominik Modrach
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ben@everenergy.de
http://www.everenergy.de

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