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Fluggastrechte – Ihre Ansprüche auf Entschädigung

ARAG Experten über Ihre Rechte beim aktuellen Streik der Flugbegleitergewerkschaft UFO

Das Kabinenpersonal der Flugbegleitergewerkschaft UFO hat den größten Streik in der Geschichte der Lufthansa gestartet. Aktuell wurde der Ausstand nach den Flughäfen in Düsseldorf und München jetzt auch auf den größten deutschen Verkehrsflughafen Frankfurt am Main ausgedehnt. ARAG Experten erklären Ihnen Ihre Rechte bei den zu erwartenden Verspätungen und Annulierungen.

Ansprüche bei Verspätung
Ist Ihr Flug verspätet, hängen Ihre Ansprüche gegen die Airline zunächst einmal von der Länge des gebuchten Fluges und von der Dauer der Verspätung ab:
– Für eine Flugstrecke kürzer gleich 1.500 km haben Sie Ansprüche, wenn sich der Abflug über zwei Stunden verspätet,
– für weitere Strecken innerhalb der EU oder zwischen 1.500 und 3.500 km muss sich der Abflug um mehr als drei Stunden verspäten und
– bei einer Flugstrecke über 3.500 km muss die Abflugverspätung mehr als vier Stunden betragen.
Im konkreten Fall stehen Ihnen dann zunächst Unterstützungsleistungen zu. Das bedeutet: Die Fluggesellschaft muss Sie vor Ort mit einer angemessenen Verpflegung sowie der Möglichkeit, zweimal kostenlos zu telefonieren oder zu faxen, unterstützen. Und wenn es ganz lange dauert auch mit einer Übernachtungsmöglichkeit. Zum anderen haben Sie nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte folgende pauschale Ausgleichsansprüche in Geld, wenn Ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Endziel ankommt:
– 250 Euro für eine Flugstrecke kürzer gleich 1.500 km
– 400 Euro für eine weitere Strecke innerhalb der EU oder kleiner gleich 3.500 km
– 600 Euro bei Flugstrecken länger als 3.500 km
Dieser Anspruch ist in der Fluggastrechte-Verordnung eigentlich nicht vorgesehen – er geht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zurück: Die Luxemburger Richter waren der Auffassung, dass eine derart große Verspätung einer Annullierung des Fluges gleichkommt. Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden können Sie die Reise abbrechen. Sie haben Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Startflughafen.

Ansprüche bei Annullierung
Wird Ihr Flug von der Fluggesellschaft gestrichen, muss Ihnen die Gesellschaft zunächst die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten anbieten:
– Einen Flug, der zeitlich nah an der gebuchten Abflugzeit liegt. Entscheiden Sie sich für diese Variante, muss die Airline auch in diesem Fall für Versorgung, Möglichkeiten zur Telekommunikation und gegebenenfalls eine Unterkunft sorgen.
– Einen Flug zu einem späteren Datum.
– Und die Erstattung Ihres Ticketpreises.

Daneben steht Ihnen eine pauschale Ausgleichszahlung (siehe Verspätung) zu – aber hier wird es oft kompliziert. In vielen Fällen berufen sich die Airlines auf außergewöhnliche Umstände (zu denen neben Schneechaos auch ein Fluglotsenstreik zählt), die oftmals nicht vorliegen. So gelten technische Probleme oder die Erkrankung eines Piloten nicht als außergewöhnliche Umstände, werden von den Unternehmen aber gerne als Grund angeführt.

Ansprüche bei Überbuchung
Oft verkaufen Airlines im Vorfeld des Fluges mehr Plätze, als an Bord überhaupt zur Verfügung stehen. So wollen sie teuren Leerstand in ihren Maschinen vermeiden. Wenn alle Fluggäste auftauchen, steht das Unternehmen vor einem Problem – und greift in vielen Fällen in die Trickkiste: Sie bieten Gutscheine oder Bargeld für einen späteren Flug an. Das Problem: Nehmen Sie dieses Angebot an, wird Ihr Fall automatisch zu einem freiwilligen Beförderungsverzicht, der eine spätere finanzielle Entschädigung ausschließt. Nehmen Sie das Angebot nicht an, wird Ihr Fall zur unfreiwilligen Nichtbeförderung. Dann haben Sie dieselben Anrechte auf alternative Angebote, Rücktritt, angemessene Verpflegung und finanzielle Entschädigung wie bei einer Verspätung oder einem Ausfall Ihres Fluges.

Verjährungsfrist
Ihre Fluggastrechte bei Verspätungen oder Annullierungen können Sie noch bis zu drei Jahre später geltend machen.

Laut ARAG Experten haben Sie auch einen Anspruch auf Ausgleich, wenn der Flug vorverlegt wird. Dazu finden Sie hier (http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/2130/)mehr.

Download des Textes:
http://www.arag.de/auf-ins-leben/fernweh/fluggastrechte-ansprueche-auf-entschaedigung/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
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40472 Düsseldorf
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