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Erbvertrag statt Testament

Erbvertrag statt Testament

Erbvertrag statt Testament

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/erbvertrag.html Die letztwillige Verfügung muss nicht zwingend in einem Testament festgelegt werden. Erblasser und Erbe können alternativ auch einen Erbvertrag (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/erbvertrag.html)abschließen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich können in einem Erbvertrag auch alle Verfügungen wie in einem Testament getroffen werden. Bei einem Testament sind die Verfügungen jedoch einseitig und können daher auch jederzeit vom Testierenden widerrufen werden. Das ist bei einem Erbvertrag anders. Bindende Verfügungen können einvernehmlich von beiden Vertragspartnern wieder aufgehoben werden. Anders als das Testament muss der Erbvertrag auch notariell beglaubigt werden.

Durch die bindenden Verfügungen in einem Erbvertrag schränkt der Erblasser seine Freiheiten also ein. Auf der anderen Seite kann er aber auch vom Erbvertrag profitieren, da in der Regel der vertraglich vereinbarte Erbe auch Verpflichtungen eingeht. Das kann zum Beispiel die Pflege des Erblassers sein.

Wie bei allen anderen Verträgen üblich, sollten sich die Partner auch beim Erbvertrag genau überlegen, welche bindenden Verpflichtungen sie eingehen möchten. Denn ein Erbvertrag lässt sich nicht mehr ohne weiteres auflösen und kann nicht einseitig gekündigt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, in den Erbvertrag ein Rücktrittsrecht aufzunehmen. Um alle Möglichkeiten und Konsequenzen aus einem Erbvertrag richtig abschätzen zu können, ist es ratsam, sich vor Abschluss des Vertrages von einem im Erbrecht kompetenten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Gibt es weder einen Erbvertrag noch ein Testament, tritt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge ein. Wer diese umgehen möchte, weil der Nachlass anders verteilt werden soll, um Erbengemeinschaften zu vermeiden oder auch um die Aufteilung von Kapital zu verhindern, sollte seine letztwilligen Verfügungen entsprechend in einem Erbvertrag oder per Testament regeln. Auch für unverheiratete Paare ist es besonders wichtig, den Nachlass frühzeitig zu ordnen, wenn der Partner zum Erben werden soll. Denn in der gesetzlichen Erbfolge wird dieser nicht berücksichtigt und könnte dann ggfs. komplett leer ausgehen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/erbvertrag.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

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