Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Oktober 12, 2026

TKG-Novelle: BVI warnt vor Konflikten in Wohnungseigentümergemeinschaften

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 12, 2026

auvisio Faltbares Over-Ear-Headset OHS-515, BT 5.4, Akku

Kunst, Kultur
Oktober 11, 2026

DRUM BASH 2026: drum-tec lädt die Schlagzeug-Community ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 10, 2026

Warum hat die Meinung anderer so viel Macht über dich?

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 9, 2026

Kaltwintergärten nach Maß: Qualität, Design und echtes Handwerk

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2026

„The Fracture“ von Jacopo Reale gewinnt Preis für beste Regie beim Astana AI Film Festival 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 9, 2026

Mental health matters!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

Kontinuität und neue Impulse beim BDS Rheinland-Pfalz & Saarland

Medien, Kommunikation
Oktober 9, 2026

PR-Agentur Berlin: PR-Agentur PR4YOU

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Digitale Ladenplanung: Filialen modernisieren, Sortimente präsentieren

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Erste gemeinsame Com.vention der Gamma Gruppe: 700 Besucher feiern mit STARFACE, estos und Gamma

Immobilien
Oktober 9, 2026

Immobilie privat verkaufen: Kostenfreier Infoabend am 20. Oktober in Koblenz zeigt, wo die teuren Fehler lauern

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Imaging World 2026: Wir ziehen eine positive Bilanz

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Jetzt entscheidet sich die Zukunft Ihrer Druckumgebung

BAG: Keine Verkürzung der Probezeit

BAG: Keine Verkürzung der Probezeit

BAG: Keine Verkürzung der Probezeit

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html Das Arbeitsrecht sieht nicht vor, dass ein Praktikum oder ähnliches auf die Probezeit in der Ausbildung angerechnet werden kann. Dementsprechend ist die Kündigung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html)während der Probezeit möglich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Berufsausbildung muss zwingend mit einer Probezeit beginnen. Daher kann weder ein Praktikum oder auch ein anderes Arbeitsverhältnis, das dem Beginn der Ausbildung vorausging, auf die Probezeit des Ausbildungsverhältnisses angerechnet werden. Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit ist daher rechtmäßig. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 19. November 2015 entschieden (Az.: 6 AZR 844/14).

Im konkreten Fall hatte sich ein junger Mann erfolgreich um eine Ausbildungsstelle beworben. Um die Frist bis zum Beginn der Ausbildung zu überbrücken, bot der Betrieb ihm eine Praktikumsstelle an. Der Beginn der Ausbildung schloss sich nahtlos an das Praktikum an. Der Ausbildungsvertrag sah wie üblich eine Probezeit von drei Monaten vor. Kurz vor Ablauf der Probezeit kündigte das Unternehmen den Ausbildungsvertrag.

Der Auszubildende ging gegen die Kündigung vor. Er vertrat die Auffassung, dass die Kündigung unwirksam sei, da sie erst nach Ablauf der Probezeit erfolgt sei. Das vorangegangene Praktikum sei auf die Probezeit anzurechnen, da das Unternehmen schon während des Praktikums die Gelegenheit hatte, sich ein aussagekräftiges Bild von ihm machen zu können. Die Klage wurde vom Landesarbeitsgericht Hamm abgewiesen. Auch die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht blieb erfolglos. Eine Tätigkeit vor dem Beginn des Ausbildungsverhältnisses, unabhängig ob es sich dabei um ein Praktikum oder ein anderes Arbeitsverhältnis handelt, könne nicht bei der Probezeit berücksichtigt werden. Daher sei die Kündigung ohne Einhalten einer Kündigungsfrist wirksam ausgesprochen worden, so das BAG.

Kündigungen von Arbeitsverträgen führen in der Praxis häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Tatsächlich wird nicht jede Kündigung wirksam ausgesprochen. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und weiteren Fragen rund um Arbeitsverhältnisse können im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte weiterhelfen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 29 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert